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Über uns
Ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg wird bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen in aller Regel zu Rate gezogen, wenn ein Eingriff als schwierig eingestuft wird oder besondere Risiken birgt. Dies kann an der Art der geplanten Behandlung liegen, für die ein ausreichendes Maß an chirurgischer Erfahrung benötigt wird, wie z. B. bei der Entfernung verlagerter Weisheitszähne, der Sanierung entzündlicher Herde an Zahnwurzeln oder der offenen Reinigung entzündeter Zahnfleischtaschen. Auch Eingriffe zur Verbesserung des Prothesenhalts bei zunehmendem Knochenabbau gehören hierzu.Ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg wird aber auch bei einem entsprechenden Risikoprofil des Patienten hinzugezogen, z. B. wenn beim Patienten Erkrankungen vorliegen, die den Operationsverlauf oder die Heilung beeinflussen können.
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