Unsere Kanzlei besteht aus drei Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht. Wir haben uns ausschließlich auf Mandate im Bereich des Arbeitsrechts und zwar sowohl im individuellen als auch kollektiven Arbeitsrecht spezialisiert. Die fachliche Spezialisierung ist heutzutage eine Grundvoraussetzung für eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung. Ziel unserer Arbeit ist die bestmögliche Vertretung der Interessen unserer Mandanten. Wir vertreten regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer/Betriebsräte und kennen uns folglich in beiden Interessensphären aus - ein großer Vorteil bei der Abwägung und Vermittlung zwischen den Parteien, denn oft lassen sich nur auf diese Weise optimale Ergebnisse herbeiführen.