Arbeitsrecht
in Moers

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Öffnungszeiten

Mo

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Do

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Fr

08:00 - 13:00

Zusätzliche Firmendaten

Gesellschaftsform
GbR
Geschäftsführer
Martina Kelp, Erich Blättermann
Kooperationen
GEWK GmbH
Mitgliedschaften
Anwaltsverein, Vereinigung für Fachanwälte für Arbeitsrecht
Parkmöglichkeiten
vorhanden

Unternehmensbeschreibung

Leistungen

Kelp & Blättermann – die Rechtsanwaltskanzlei für alle arbeitsrechtlichen Fragen. Ob Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung oder Abfindung. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht. Ihr Arbeitsrecht ist bei uns in guten Händen.


Aktuelles

 

Der aktuelle Rechtstipp:

Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterzeichnen!

Bei Übergabe einer Kündigung bietet der Arbeitgeber häufig zeitgleich einen Aufhebungsvertrag mit Zahlung einer Abfindung an. Dies lockt zunächst, insbesondere aufgrund der Höhe der Abfindung, weiter vermittelt der Arbeitgeber den Eindruck, dass dies für den Arbeitnehmer die einzige Lösung ist und er schnell unterzeichne muss. Dabei wird Druck aufgebaut z.b. mit durch Androhung des Ausspruchs einer fristlosen Kündigung, denn dies führt regelmäßig zu einer Sperrfrist für den Arbeitnehmer.

Dabei nutzt der Arbeitgeber häufig auch den Überraschungsmoment für den Arbeitnehmer aus. Dies ist meist nur für den Arbeitgeber von Vorteil, da er etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung den Ausspruch scheut, dass er eine sog. Sozialauswahl durchführen muss. Der Arbeitgeber muss, selbst wenn die Auftragslage schlecht ist, dies in einem gerichtlichen Verfahren nachweisen und auch, dass die betriebsbedingte Kündigung erforderlich ist.

Da in einem Kündigungsschutzprozes, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, die Risiken für den Arbeitgeber hoch sind, nach einem langwierigen Gerichtsprozess zu verlieren und erhebliche Gehaltszahlungen nachzahlen zu müssen, versucht der Arbeitgeber häufig frühzeitig und zwar vor Ausspruch oder zumindest zeitgleich mit Ausspruch der Kündigung eine Abfindung anzubieten und eine Unterschrift des Arbeitnehmers unten den Aufhebungsvertrag zu erreichen. Der Arbeitgeber erspart sich also einen langwierigen Gerichtsprozess und hat frühzeitig eine personelle und wirtschaftliche Planungssicherheit. Das heißt also, der Arbeitgeber kauft sich das Prozessrisiko ab.

Demnach sollten Sie nicht voreilig eine Abfindungszahlung akzeptieren, sondern hohlen Sie sich zunächst Rechtsrat ein. Dafür ist immer Zeit, lassen Sie sich nicht unter Druck setzten.

 


Team

 

Rechtsanwalt Erwin Blättermann

 

Rechtsanwalt Erwin Blättermann ist seit 39 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Von 1972 an war er Geschäftsführer in den Einzelhandelsverbänden Düsseldorf und Nordrhein und ab dem 01.03.1974 alleiniger Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Mittel,- und

Großbetriebe im Einzelhandel NRW (LAG). Dabei hat Herr Blättermann zuletzt die arbeitsrechtliche Betreuung von 2.500 Mitgliedsunternehmen organisiert und bis hin zum Bundesarbeitsgericht vertreten.

 

Herr Blättermann hat u. a. für die Unternehmen Tarifverhandlungen mit der Verdi Dienstleistungsgesellschaft geführt. Urteile die er für seine

Mandanten erstritten hat, wurden häufig in der Presse zitiert (wie z.B. der »Bienenstichfall« – http://de.wikipedia.org/wiki/Bienenstichfall).

 

Erwin Blättermann ist aufgrund seiner Erfahrungen keine Rechtsfrage fremd. Durch seine jahrelange gerichtliche und außergerichtliche Erfahrung und sein Verhandlungsgeschick konnte er für Mandanten bis heute Vergleiche mit entsprechend hohen Abfindungszahlungen erreichen.

 

 

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Martina Kelp

 

Frau Rechtsanwältin Kelp hat als Fachanwältin neben der allgemeinen Anwaltsausbildung eine spezielle Zusatzausbildung im Arbeitsrecht

absolviert. Diese Zusatz-Qualifikation gewährleistet, dass Frau Kelp immer auf dem neusten Stand der Rechtssprechung ist.

 

Durch ihrer 15-jährigen Berufserfahrung, sowohl für die Arbeitnehmer - wie auch für die Arbeitgeberseite, hat Frau Kelp die Strategien beider Seiten

kennen gelernt. Die beste Voraussetzung um für seinen Mandanten das optimale Ergebnis zu erreichen.

 

1995 Jahren hat Frau Kelp die Kanzlei Jehner und Kelp mit gegründet. In den folgenden 15 Jahren war sie ausschließlich mit arbeitsrechtlichen Mandaten betraut. Aufgrund der ständig steigenden Nachfrage nach arbeitsrechtlicher Beratung hat sich Frau Kelp im Jahr 2008 dazu entschlossen zukünftig die Kanzlei ausschließlich auf das Arbeitsrecht zu spezialisieren. Seit Juni 2010 firmiert die neue Kanzlei für Arbeitsrecht unter Kelp und Blättermann.

 

Bildergalerie

Impressum

Kelp und Blättermann Rechtsanwälte GbR
Haagstr. 4-6
47441 Moers

Kelp und Blättermann Rechtsanwälte GbR (Zweigstelle)
Tomper Strasse 29
41169 Mönchengladbach

Vertreten durch:

Martina Kelp
Erwin Blättermann

Kontakt:

Telefon: (02841) 8804999
Telefax: (02841) 8875309
E-Mail: mail@kelp-blaettermann.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 271403299

Berufsbezeichnung:

Martina Kelp, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Erwin Blättermann, Rechtsanwalt

 

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Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Kanzlei Kelp & Blättermann in Moers ist in den Branchen Arbeitsrecht und Rechtsanwälte tätig. Martina Kelp, Erich Blättermann leitet das Unternehmen. Das Unternehmen ist eine GbR. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Kanzlei Kelp & Blättermann ist Mitglied bei Anwaltsverein, Vereinigung für Fachanwälte für Arbeitsrecht und kooperiert mit GEWK GmbH. Für einen Besuch bei Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Kanzlei Kelp & Blättermann stehen Ihnen Parkplätze zur Verfügung.