Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht und Strafrecht in München Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht Unsere sechs Fachanwälte und Anwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Arbeitgeber, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts, Betriebsverfassungsrechts und Datenschutzrechts. Ob es um die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags oder die Entfristung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere auch nach dem Wissenschaftszeitvertragsrecht) geht - die Begleitung von Beendigungen von Arbeitsverhältnissen ist einer unserer Kernbereiche. Weitere Schwerpunkte unserer anwaltlich Tätigkeit sind die Erstellung und Überprüfung von Arbeitsvertragen, variable Vergütungen (Bonus, Provision, Tantieme), Fragen im Zusammenhang mit Elternzeit und Elternteilzeit und die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie die Umsetzung von Restrukturierungen. In unserer Anwaltskanzlei in München setzen wir uns seit über 10 Jahren zielorientiert und mit Durchsetzungskraft für unsere Mandanten ein. Besonders wichtig ist es uns, für die Anliegen unserer Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu finden und diese mit Nachdruck zu verfolgen. Kompetenz im Strafrecht Unser Anwälte für Strafrecht verteidigen Sie in allen strafrechtlichen Belangen von der Strafanzeige über das Ermittlungsverfahren, die Verteidigung vor dem Strafgericht bis hin zur Betreuung im Strafvollzug, beispielsweise im Jugendstrafrecht oder im Betäubungsmittelrecht (BtM). Durch unsere Schnittmenge im Arbeitsrecht und Strafrecht haben wir eine besondere Expertise bei Straftaten am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Arbeit wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Insolvenzverschleppung.