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Über uns
Langjährige Berufserfahrung und hohe Kompetenz im Arbeitsrecht Seit 1988 bin ich auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebsräten spezialisiert. Zunächst war ich beim DGB beschäftigt und habe mich 1998 als Rechtsanwalt niedergelassen. Seit 2003 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen bei arbeitsrechtlichen Konflikten und dem Aufzeigen verschiedener Handlungsmöglichkeiten. Zu diesem Instrumentarium gehört natürlich auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen bei Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnissen, zu geringen Lohnzahlungen und allen anderen Problemen, die mit Arbeitsrecht zu tun haben. Betriebsräte berate und vertrete ich bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte. Durch eine hohe Fallzahl vor Gericht und die Begleitung von Betriebsräten in Einigungsstellen und andere Verhandlungen verfüge ich auch hier über einen breiten Erfahrungsschatz.
Weiterführende Information
Schwerpunkte und Leistungen
Abfindung
Kündigungsschutz