Neu KfW- Förderung
Verbesserte Konditionen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Ab 01.01.2007 startet das Programm u.a. mit folgenden Änderungen:
Erweiterung der Förderkulisse auf Gebäude, die bis 31.12.1994 errichtet wurden.
Deutlich erhöhte Förderung bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus
um mind. 30 %.
Wegfall der Altersbegrenzung für auszutauschende Heizungsanlagen.
CO2-Einsparberechnung nicht mehr erforderlich.
Ermöglichung der Förderung von teilsanierten Gebäuden.
Neu !! Zuschussvariante
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die kein Darlehen benötigen, können ab Januar 2007 für die Kosten einer energetischen Sanierung Zuschüsse beantragen.
Die Höhe des Zuschusses hängt entscheidend davon ab, wie viel Energie nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen eingespart wird. Es gilt die Faustformel: ''Je größer die CO2-Einsparung, desto besser die Förderung!"
Für die Durchführung von Maßnahmenpaketen wird ein Zuschuss von 5 % der Investitionskosten, max. 2.500 EUR je Wohneinheit gewährt.
Für die Sanierung auf Neubau-Niveau erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten (höchstens 5.000 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zu einer Unterschreitung des Neubau-Niveaus von mindestens 30 % führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 17,5 % der Investitionskosten (höchstens 8.750 EUR pro Wohneinheit).