Haftpflichtschaden oder der unverschuldete Unfall
Wenn es einmal „geknallt“ hat und Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind heißt es bei allem Stress, den diese Situation mit sich bringt - Ruhe bewahren und umsichtig handeln.
Denn sie bekommen Ihren Schaden in vollem Umfang nur erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe stattgefunden hat. Daher ist es immer anzuraten, in diesem Fall einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen zu beauftragen.
Wussten Sie, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall mit ihrem KFZ IMMER Anspruch auf die Gutachtenerstellung durch einen unabhängigen Sachverständigen haben? Selbst, wenn die regulierende Versicherung ein Gutachten erstellt hat haben Sie immer das Recht, ein eigenes Gutachten zu beauftragen. Die Kosten werden im Rahmen der Gesamtregulierung von der Versicherung übernommen, d.h. die Erstellung eines Gutachtens ist für Sie kostenfrei! Nutzen Sie diesen Anspruch und beauftragen uns mit der Erstellung eines Haftpflichtschadengutachtens, denn nur so können Sie sicher sein zu ihrem Recht zu kommen. Ein wirklich objektives Schadengutachten dürfen Sie erst erwarten, wenn Sie selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Objektive Schadengutachten haben den Vorteil, dass sie den gesamten Schaden berücksichtigen:
· Reparaturkosten, -weg, -dauer
· Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung
· Restwert
· Wertminderung
· Wiederbeschaffungswert
Zögern Sie daher nicht und handeln Sie umsichtig. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug überall, am Unfallort, bei Ihnen zuhause oder in der Werkstatt. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie unabhängig und helfen Ihnen kompetent weiter.