Ehe und Familienrecht
in Bad Tölz

Schwerpunkte und Leistungen

ScheidungKündigungFachanwaltUnterhaltAbmahnungSorgerechtAbfindungEhevertragKündigungsschutzUmgangsrechtEhescheidungUnterhaltsrechtKindesunterhaltZugewinnEhegattenunterhaltZeugnisZugewinnausgleichTrennungsunterhaltProbezeitFristlose KündigungKündigungsrechtScheidungsanwaltÄnderungskündigungbetriebsbedingte KündigungVersetzungLohnfortzahlungÜberstundenverhaltensbedingte KündigungWeihnachtsgeldScheidungsverfahrenTrennungsjahrUnterhaltsansprücheAdoptionsrechtOnlinescheidungUnterhaltsanspruchZwischenzeugnis

Öffnungszeiten

Mo

09:00 - 18:00

Di

09:00 - 18:00

Mi

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Do

09:00 - 18:00

Fr

09:00 - 18:00

Zusätzliche Firmendaten

Parkmöglichkeiten
vorhanden

Unternehmensbeschreibung

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Bad Tölz

Bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin verstehe ich mich als partner­schaftliche Beraterin, wenn es darum geht, klar definierte Ziele in einer rechtlichen Angelegen­heit zu erreichen. Deswegen kläre ich mit Ihnen zunächst, was Sie mit meiner professionellen Unterstützung erreichen wollen, was wir erreichen können und was sinnvoll ist.

Ist das Ziel meiner Arbeit für Sie klar und sind Ihre Interessen geklärt, setze ich als Fachanwältin Ihre Ansprüche, Ihr Recht konsequent durch: außergerichtlich und vor Gericht. Und sollte der „richtige“ Weg eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite sein, unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines interessen­gerechten, nach­haltigen Kompromisses.

Dabei liegen die Schwerpunkte meiner Arbeit als Rechtsanwältin auf dem Arbeitsrecht und dem Familienrecht. Aber auch in allgemein zivilrechtlichen, vertrags­rechtlichen und verkehrs­rechtlichen Angelegen­heiten unterstütze ich Sie gerne. Und sollte Ihr Anliegen nicht direkt in meinen Tätigkeits­bereich fallen, zögern Sie dennoch nicht, mich anzusprechen. Ich verweise Sie dann an Kollegen, die Sie kompetent in Ihrem Anliegen unterstützen können.

Sprechen Sie mich gerne an!

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Dabei bin ich sowohl Ansprech­partnerin für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber und das ganz bewusst. Denn die Erfahrung aus der Beratung und Vertretung „beider Seiten“ ermöglicht mir, mich jeweils sehr gut in die Situation der Gegenseite versetzen zu können.

So kann ich in jedem einzelnen Fall das Beste für meine Mandanten erreichen – außer­gerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Themen im Arbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht stehe ich im

  • Vorfeld eines Arbeits­verhältnisses (Stellenausschreibung, Bewerbungs­verfahren, Arbeitsvertrag, Befristung, Teilzeit etc.)
  • laufenden Arbeitsverhältnis, z. B. zum Thema Mutterschutz und Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitanspruch (Pflegeteilzeit etc.), Diskriminierung (AGG), Bonuszahlungen / Gratifikationen, Lohnzahlung und
  • Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsvertrages, z. B. Abmahnung, (fristlose) Kündigung, Änderungs­kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis, ausstehende Lohnzahlung, Aufhebungs­vertrag, Abfindung und Abwicklungs­vertrag, Wirksamkeit Befristung etc.

zur Verfügung – in der außergerichtlichen Beratung ebenso wie in der gerichtlichen Auseinander­setzung vor dem Arbeitsgericht.

Aber auch bei Anliegen im kollektiven Arbeitsrecht bin ich (Ihre) Ansprechpartnerin, z. B. im Zusammenhang mit Rechtsfragen zum

  • Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat, Betriebs­vereinbarungen, Interessen­ausgleich & Sozialplan bei Betriebsänderungen, Durchsetzung von Mitbestimmungs­rechten etc.)
  • Tarif(vertrags)recht (Anwendbarkeit, Allgemein­verbindlich­keit, Einbeziehung in Arbeitsvertrag etc.)

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht? Sprechen Sie mich gerne an!
 

Familienrecht

Der zweite Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin ist das Familienrecht. Vor allem in diesem Bereich halte ich es für wichtig, dass kompetente Rechtsberatung nie den menschlichen Faktor aus den Augen verliert. Denn gerade im Familienrecht ist nicht alles sinnvoll, was machbar ist – vor allem, wenn Kinder von Streitig­keiten betroffen sind.

Das ist mir bewusst. Deshalb beziehe ich in meinen rechtlichen Rat immer Ihre konkrete persönliche Situation ein – in der außer­gericht­lichen Vertretung ebenso wie vor dem Familiengericht.

Themen im Familienrecht

Im Familienrecht stehe ich gerne zu folgenden Themen zur Verfügung, in der Beratung, der außer­gericht­lichen Vertretung Ihrer Interessen und vor dem Familiengericht:

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Regelung einer „wilden Ehe“
  • Beratung zum Thema Ehevertrag, im Vorfeld einer Hochzeit, im Kontext von Trennung & Scheidung (Zugewinn­gemeinschaft, Güter­trennung, Aufhebung Ehevertrag etc.)
  • Anerkennung der Vaterschaft, Vaterschafts­fest­stellung, Vater­schafts­anfechtung etc.
  • Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht (verheiratete, unverheiratete Eltern)
  • Trennung(sfolgen) (Wohnrecht, Unterhalt in der Trennung etc.)
  • Scheidung & Ehegatten­unterhalt (einvernehmliche Scheidung, streitige Scheidung)
  • Scheidungsfolgen­vereinbarung / Trennungs­folgen­vereinbarung (Sorgerecht, Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat­aufteilung etc.), Vermögens­auseinander­setzung
  • Zugewinnausgleich, Versorgungs­ausgleich etc.
  • Adoption
  • Elternunterhalt
  • Gewaltschutz

Sie benötigen Unterstützung im Familienrecht? Sprechen Sie mich gerne an!
 

Sandra Schönpflug

Porträtfoto Rechtsanwältin Sandra Schönpflug aus Bad Tölz

Rechtsanwältin Sandra Schönpflug

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch

Ich bin in Landshut geboren. Nach dem Abitur studierte ich in Regensburg Rechtswissenschaften. Mein Rechtsreferendariat habe ich in Regensburg und Frankfurt a. M. absolviert. Das zweite Staatsexamen 2012 habe ich – wie auch das erste Staatsexamen 2010 – in Regensburg abgelegt.

Seit 2012 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin bei der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, bei der Kanzlei dkm Rechtsanwälte in München und bei der Kanzlei Borcherdt & Kurth in Wolfratshausen. Seit 2015 bin ich wegen meiner umfangreichen praktischen Erfahrung und intensiven erfolgreichen Fortbildung Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2019 außerdem Fachanwältin für Familienrecht.

2019 habe ich die Kanzlei Schönpflug in Bad Tölz gegründet. Seitdem fokussiere ich mich auf die Unterstützung meiner Mandanten im Arbeitsrecht und Familienrecht.

Bildergalerie

Impressum

Anbieter & inhaltlich verantwortlich

Rechtsanwältin Sandra Schönpflug
Anton-Höfter-Str. 10
83646 Bad Tölz

Tel.: + 49 (0) 8041 7962280
Fax: + 49 (0) 8041 7962282

E-Mail: kontakt@kanzlei-schoenpflug.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 324973465

Verliehene Berufsbezeichnung

Die Rechtsanwältin trägt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München,
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
Tal 33, 80331 München

Telefon: (089) 53 29 44-0
E-Mail: info@rak-m.de

Berufshaftpflicht

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Rechtsanwältin Sandra Schönpflug unterhält ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der R+ V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Maßgebliche berufsrechtliche Regeln für Rechtsanwälte

Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter der Rubrik “Berufsrecht” eingesehen und abgerufen werden. Außerdem können die Regelungen hier eingesehen werden:

Online-Streitbeilegung

Der Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU lautet http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich / sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer  (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden unter http://www.brak.de/, E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de

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