Die Kanzlei hat sich auf das Familienrecht spezialisiert. Beide Rechtsanwälte - Harald Roth und Walter Mann - sind Fachanwälte für Familienrecht. Die Palette der familienrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei reicht von der Prozessvertretung bei Ehescheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Sorgerecht, Ehewohnung und Hausrat usw. hin bis zur außergerichtlichen Vertretung und der Ausarbeitung von Eheverträgen oder Trennungsvereinbarungen.
Bewertung
für Mann Walter und Roth Harald Rechtsanwälte und Fachanwälte