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Über uns
Wenn der Erblasser nichts Anderes bestimmt, soll der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ausführen und die Nachlassauseinandersetzung betreiben. Gründe für die Anordnung der Testamentsvollstreckung können z. B. die Absicherung des Erblasserwillen (z. B. bezüglich eines Vermächtnisses oder einer Auflage), der Schutz minderjähriger oder junger Erben vor sich selbst oder die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (bei mehreren, zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben) sein .
Schwerpunkte und Leistungen
Testament
Bewertungen für Testamentsvollstrecker Oliver Post
ow01
Mein Besuch im Anwaltsbüro AB-Anwaltsbüro Arpay, Nowack & Post hinterließ in mir ein Gefühl von Frustration und Ärger, welches die Folge von unzureichender Leistung war. Die Untätigkeit und Lustlosigkeit der Rechtsanwältin Nowack, die während meiner Interaktion mit ihr zur Schau gestellt wurden, ließen mich zutiefst enttäuscht zurück. Leider kann ich aus meiner Erfahrung heraus diese Kanzlei nicht weiterempfehlen.Mehr bei golocal
Bewertung auf golocal.de von ow01 am Mi. 28.08.2024