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Öffnungszeiten

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Zusätzliche Firmendaten

Gesellschaftsform
Einzelunternehmen
Eigentümer
Dipl.-Ing. Nils Rehahn
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Nils Rehahn
Gründungsjahr
1993
Mitarbeiter
5-9
Kooperationen
sage Lexware Bluesolution Tobit Pandasoft
Mitgliedschaften
sage Lexware Bluesolution Tobit Pandasoft

Impressum

Impressum, Information gem. DL-InfoV

Systemhaus Nils Rehahn

Dipl.-Ing. Nils Rehahn

Knaackstraße 98

10435 Berlin

Steuer - Nr. : 31/487/00351

Rechtsform : Einzelpersonengesellschaft

Das Unternehmen ist in der Industrie- und Handelskammer zu Berlin und keinem Berufsverband.

Gerichtsstand : Berlin

Anfahrtsskizze : Statdtplan

Tel. : 030 / 42 13 675

Fax : 030 / 42 852 845

info@rehahn.de Internet: www.rehahn.de

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf den Seiten des Systemhaus Nils Rehahn sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Das Systemhaus Nils Rehahn erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich das Systemhaus Nils Rehahn hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen.

Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

1. Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Der Versuch ist strafbar.

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

1. Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er

a. eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder

b. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.

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EDV im Handwerk Nils Rehahn in Berlin ist in den Branchen Handwerker und Softwarehäuser und IT-Dienstleister tätig. EDV im Handwerk Nils Rehahn wurde im Jahr 1993 gegründet und hat 5-9 Mitarbeiter. Dipl.-Ing. Nils Rehahn leitet das Unternehmen. Das Unternehmen ist ein Einzelunternehmen. EDV im Handwerk Nils Rehahn hat als Eigentümer Dipl.-Ing. Nils Rehahn. EDV im Handwerk Nils Rehahn ist Mitglied bei sage Lexware Bluesolution Tobit Pandasoft und kooperiert mit sage Lexware Bluesolution Tobit Pandasoft.