Verwaltung Ihres Wohnungseigentums Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit ist, neben den korrekten Rechnungslegungen über die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Abrechnungsperiode als Schwerpunkt, der Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums zu sehen. Oberste Leitlinie in der Hinwendung zu einer kundenorientierten Tätigkeit ist unser Dienst am Kunden, der Achtung des Einzelnen und der unabdingbaren Verpflichtung in unserer Tätigkeit zur Gründlichkeit, Ordentlichkeit, Pünktlichkeit und Loyalität. Zwingend sind die jeweiligen Vorgaben aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung gewissenhaft und zeitnah umzusetzen. Gleiches gilt für die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen. Augenmerk sollte auch auf ein gutes Verhältnis zu den Verwaltungsbeiräten der Eigentümergemeinschaften gelegt werden; dies gilt insbesondere bei Ortsterminen, Festlegungen der Eigentümerversammlungen und deren Tagesordnungspunkten sowie bei Sanierungsmaßnahmen oder Rechtsberatungen etc..