Lohnsteuerhilfevereine
in Krefeld

Schwerpunkte und Leistungen

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Öffnungszeiten

Mo

10:00 - 16:00

Di

10:00 - 18:00

Mi

10:00 - 16:00

Do

10:00 - 18:00

Fr

10:00 - 16:00

Sa

10:00 - 16:00

Zusätzliche Öffnungszeiten-Angaben

oder nach Terminvereinbarung.

Leistungen

Wir sind immer mit vollem Einsatz für unsere Mitglieder da!

Wir freuen uns, wenn Ihr neues Mitglied werden wollt, um durch uns in Steuerangelegenheiten beraten zu werden.

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Das Leistungsspektrum unserer Mitglieder-Beratung umfasst die folgenden Bereiche:

Beratung in Lohnsteuerangelegenheiten laut Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG), nur für Vereinsmitglieder, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Renten und Pensionen erhalten.

Dann aber auch bei Einnahmen von Kapitalvermögen, Spekulationsgeschäften, Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen nicht über den vorgeschriebenen Freibeträgen von 13.000 Euro bei Einzelveranlagung oder 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung liegen. Darüber hinaus dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein keine Beratung durchführen.

Außerdem dürfen wir auch in Kindergeldangelegenheiten und Riester-Renten beraten.

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Zu den folgenden Einkommensarten dürfen wir als Lohnsteuerhilfevereinen nicht beratend tätig werden:

  • Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkommen aus Gewerbebetrieb
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
  • sowie umsatzsteuerpflichtige Einkünfte

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Finde deine -> Beratungsstelle

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Euer 1000 Hände e.V. Team

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

sowie verantwortlich für den Inhalt
nach § 55 Abs. 2 RStV:

Die in diesem Impressum und auch auf den anderen Seiten dieses Internetauftritt gemachten Angaben (Adressen, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail Adressen und so weiter) dienen nur dem Informationszweck. Das nutzen dieser Daten durch Dritte zu Werbezwecken wird untersagt. Die unaufgeforderte Zusendung von Werbung jeglicher Art ist verboten und wird durch uns kostenpflichtig abgemahnt!

1000 Hände e.V.
- Lohnsteuerhilfeverein -
Niederstr. 95
47829 Krefeld Uerdingen
Deutschland

Vertreten durch den Vorstand:

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Herr Christian Angioni, 1. Vorsitzender
Frau Tanja Bellingkrodt, 2. Vorsitzende und Vertretungsberechtigte

Den Verein selbst berechtigende oder verpflichtende Erklärungen,
ausgenommen solche in Steuerangelegenheiten seiner Mitglieder, müssen vom Vorstand unterzeichnet sein.

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 2151 / 92 88 99 0
Telefax: +49 (0) 2151 / 92 88 99 4

E-Mail: info@1000haende.org

Registereintrag:

Eingetragen im Vereinsregister am Amtsgericht Krefeld
unter der Registernummer VR 4575

www.ag-krefeld.nrw.de

Wirtschaftszuständigkeit:

Finanzamt Krefeld, Grenzstr. 100, 47799 Krefeld

www.finanzamt-krefeld.de

Umsatzsteuer ID:

Durch das Bundeszentralamt für Steuern
zugeteilte Identifikationsnummer DE294082194

www.bzst.de

Aufsichtsbehörde:

Oberfinanzdirektion NRW
Dienstsitz Köln, Riehler Platz 2, D-50668 Köln

www.ofd.nrw.de

Dachverband:

Wir sind dem Dachverband NVL angeschlossen.

Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Oranienburger Chaussee 51, D-13465 Berlin

www.nvl.de

Berufsrecht:

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG), insbes. § 4 Nr. 11, 13-31
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)

Die genannten berufsrechtlichen Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine können unter www.gesetze-im-internet.de (Internetseite des Bundesministeriums der Justiz) eingesehen werden.

Haftpflichtvericherung:

HDI Versicherung AG
Betrieb Standort Saarbrücken Firmen
Neumarkt 15, D-66117 Saarbrücken

Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung ist der Tätigkeitsbereich des Lohnsteuerhilfevereins und genügt mindestens den Anforderungen, die durch das Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie durch die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV) für die Hilfeleistung in Steuersachen für Lohnsteuerhilfevereine vorgeschrieben sind.

www.hdi.de

Beratungsstellen:

Alle bei 1000 Hände e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - tätigen Beratungsstellenleiter und Beratungsstellenleiterinnen haben die nach § 23 StBerG notwendige Qualifikation und wurden von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine und ihrer Beratungsstellen eingetragen.

Wie viele Lohnsteuerhilfevereine gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Unternehmensdichte

Hier finden Sie die Anzahl der Unternehmen für Lohnsteuerhilfevereine bei GoYellow, die auf 10.000 Einwohner kommen.

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