Lohnsteuerhilfevereine
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Beschreibung

Unser Leistungsangebot Beratung in allen steuerlichen Belangen für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Unterhaltsempfänger und arbeitslos gewordene Steuerpflichtige nach Maßgabe des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG), wenn diese a) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG (z.B. Lohn, Gehalt) sowie Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gem. § 22 Nr. 1 EStG (z.B. Renten) oder Einkünfte aus Ehegattenunterhalt gem. § 22 Nr. 1a EStG erzielen oder b) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt 13.000 EURO oder (im Fall der Zusammenveranlagung) 26.000 EURO nicht übersteigen Dies betrifft: Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG (z.B. Zinsen, Dividenden) sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG (z.B. Mieteinnahmen) und sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG - inkl. Einkünfte aus privaten Veräußerungs- geschäften gem. § 23 EStG (z.B. Gewinne aus Aktienverkäufen) und wenn diese keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbst- ständiger Arbeit haben oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen.

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