Lohnsteuerhilfevereine
in Villingen Schwenningen

Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V. Lohnsteuerhilfe

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Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins "Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V." aus Villingen -Schwenningen in Schwarzwald sind Sie bestens bundes

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Di

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Fr

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Über uns

Unsere Leistungen| Leistungsüberblick

 

• Ganzjährige, umfassende kostenlose Beratung innerhalb der gesetzlichen
Beratungsbefugnis und Mitgliedschaft

• Professionelle Anfertigung Ihrer Steuererklärung einschließlich aller
notwendigen steuerlichen Anlagen

• Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation

• Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung
bei Altersvorsorgeverfahren (Sog. Riester-Rente)

• Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für
Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen,
Pflegeaufwendungen

• Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen

• Prüfung von Steuerbescheiden auf Richtigkeit und Einlegung von
Rechtsmitteln im Bedarfsfall

• Führung von Klagen vor den Finanzgerichten, aktuell beispielsweise gegen
die nicht Anerkennung des Arbeitszimmers

• Vertretung Ihrer Interessen vor Finanzgerichten

• Anträge auf:
- Lohnsteuerfreibeträge
- Kindergeld
- Eigenheimzulagen
- Arbeitnehmersparzulage,
- etc.

• Beratung von Alleinerziehenden und Eheleuten zur Steuerklassenwahl

• Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen beispielsweise
zum Freistellungsauftrag

• Wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, Vorauszahlung Ihrer
Steuererstattung

• Prüfung Ihres Steuerbescheides

• Durchsetzen Ihrer Ansprüche vor dem Finanzamt und nötigenfalls vor dem
Finanzgericht

--> Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause:
Gebührenfreie, ausführliche, kompetente Home - Beratung zu Ihren steuerlichen Fragen von unseren kompetenten Beratungsstellenleitern Ihrer nächsten Beratungsstelle. Wir nehmen uns für Sie ausreichend Zeit!

• Ohne jede Einkunftsgrenze bieten wir uneingeschränkte Beratung von
Einkünften aus nichtselbständigen Arbeit für alle Arbeitnehmer, Beamte,
Rentner und Pensionäre (Alterseinkünftegesetz), selbstverständlich auch zu
allen steuerlich relevanten Fragen rund ums Kindergeld .....

• und darüber hinaus auch Beratung bei Einkünften aus Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung und Sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel
private Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen oder
ebay-Versteigerungen *

* sofern die Einnahmen aus diesen Einkünften bei Einzelveranlagung 13.000 € bzw.
26.000 € bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.

Schwerpunkte und Leistungen

Steuererklärung
Einkommensteuer
Lohnsteuer
Lohnsteuerhilfe
Steuertipps
Lohnsteuerberatung
Lohnsteuererklärung
Steuern
Steuerbescheid
Einkommensteuerbescheid
Beratungsstelle
Elterngeld
Einkommensteuerberatung
Steuerausgleich

Weitere Firmeninfos

  • Unternehmensdetails:
    • GesellschaftsformKeine

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