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Über uns
Wir helfen Ihnen (im Rahmen einer Mitgliedschaft) und (unserer Befugnisse nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes) in allen Fragen zur Lohn- und Einkommensteuer. Das bedeutet für Sie, als Mitglied beraten wir Sie gerne bei Lohnsteuerangelegenheiten und bei der Einkommensteuer. Wir helfen auch bei der Prüfung von Steuerbescheiden. Auch bei Anträgen für Lohnsteuerermäßigungen, Kindergeld und Investitionszulagen helfen wir Ihnen.
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