Aktuelles Angebot/Hinweis
Schwerpunkte und Leistungen
Unternehmensbeschreibung
Ziehen Sie eine Mietminderung nur in Betracht, wenn die Nutzungsmöglichkeit Ihrer Wohnung spürbar beeinträchtigt ist. Verursacht ein Mangel keine erhebliche Beeinträchtigung für den Mieter, so kann er zwar die Beseitigung, nicht aber eine Mietminderung verlangen. Beispiele für solche unbedeutenden Probleme können Haarrisse in den Decken oder eine defekte Glühbirne an der Wand sein.
Wenn der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags von dem Mangel wusste, kann der Vermieter keinen Schadensersatz für eine Mietminderung verlangen.
Wichtig: Wer unkommentiert mietet, egal, wie offensichtlich die Mängel sind, kann später den Mietpreis wegen dieser Mängel nicht mindern.
Ausnahmen: Der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert, obwohl sie nicht vorhanden ist.
Da dieser Sachverhalt kompliziert und teuer werden kann, bietet das Portal https://www.mietschreiben.de Mustertexte für die Durchsetzung der Mietminderung an.
Bildergalerie
Impressum
Selda & Ömer Bekar
Peter-Weiss Str. 7
28201 Bremen
E-Mail: info [at] bekar.de
Tel: 0151 5040 8801 (keine Beratung am Telefon)
Geschäftsführung & Inhalte
Ömer Bekar
Steuernummer: 460 205 00997
USt-ID Nr.: DE271479008
Amtsgericht Bremen
Weitere gut bewertete Unternehmen für Mietrecht
Keine Bewertungen für Mietrecht & Mietminderung
Leider liegen uns noch keine Bewertungen vor. Schreiben Sie die erste Bewertung!
Mietrecht & Mietminderung in Bremen ist in den Branchen Mietrecht und Mietervereine tätig.