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Hoffmann Patrick Dr.

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Über uns

Der Notar ist ein Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter. Um dieser verantwortungsvollen Stellung gerecht werden zu können, werden grundsätzlich nur besonders qualifizierte Juristen zu Notaren ernannt. Nach Abschluss eines juristischen Studiums an der Universität und zwei juristischen Staatsexamina folgt eine weitere Vorbereitungszeit als Notarassessor von etwa drei Jahren. Erst nach Ableistung dieser weiteren Vorbereitungszeit kann die Bestellung zum Notar durch den Minister der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgen. Der Notar übt sein Amt in Rheinland-Pfalz hauptberuflich aus. Trotz der langwierigen und intensiven Ausbildung ist der Notar per Gesetz verpflichtet, sich weiterhin regelmäßig fortzubilden, um den hohen Anforderungen an die notarielle Tätigkeit gerecht werden zu können. Über diese regelmäßigen Fortbildungen erhält der Notar stets aktuell Kenntnis von den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die für die Betreuung der Klienten unerlässlich ist. Der Notar ist Vertrauensperson der Beteiligten. Er ist deshalb zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Notar können und sollten Sie deshalb auch vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren, denn nur so können die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden. Der Notar hat sein Amt sorgfältig und pflichtgemäß wahrzunehmen. Er unterliegt einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer wahrgenommen wird. Im Übrigen wird die Dienstaufsicht vom Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz und vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz ausgeübt. Da Notare die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicherstellen, sind sie auch an Orten zu finden, an denen es sonst keine Gerichte, Ämter und Behörden gibt. Der Staat sorgt bei der Ernennung von Notaren für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung. Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen. Dagegen darf der Notar grundsätzlich nur innerhalb des ihm zugewiesenen Amtsbereichs beurkunden.

Schwerpunkte und Leistungen

Beurkundungen
Ehevertrag

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