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Über uns
Die Kanzlei Abegg & Abegg mit Sitz in Saarbrücken wurde 1965 gegründet und ist heute u.a. in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht, Sanierungsrecht und Arbeitsrecht beratend und als Prozessvertreter tätig. Ebenfalls qualifiziert und spezialisiert ist die Kanzlei in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Miet- und Strafrecht, privates Baurecht, Gesellschaftsrecht sowie Verkehrsrecht . Dabei steht das Entwickeln präventiver, einvernehmlicher und damit kostengünstiger Lösungen im Interesse des Mandanten im Vordergrund. Die Kanzlei ist am Landgericht Saarbrücken und am Saarländischen Oberlandesgericht zugelassen und kann somit an allen deutschen Zivilgerichten tätig werden. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ist die Kanzlei aktiv. Durch französisch sprechende Anwälte und zahlreiche Kontakte zu Kanzleien im grenznahen Frankreich kann Abegg & Abegg eine Vertretung in Frankreich und im französischen Recht gewährleisten.
Schwerpunkte und Leistungen
Beratung