Rechtsanwälte
in Geisenheim im Rheingau

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Öffnungszeiten

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Zusätzliche Öffnungszeiten-Angaben

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch durchgehend werktags von 7-19 Uhr. Die Kanzlei bietet nach Vereinbarung auch Abendtermine sowie Samstagstermine an.

Unternehmensbeschreibung

Kanzlei

Frau Rechtsanwältin Barbara Brauck – Hunger ist Fachanwältin für Erbrecht und auf alle Fragen rund ums Erben und Schenken spezialisiert. Spezialisierung und ständige Weiterbildung erfolgen, um Sie optimal zu beraten und zu vertreten. Dies wird durch das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltsvereins dokumentiert.
 

Testament/ Nachlassplanung

Für Ihre Nachlassplanung wird Ihr individuelles und steuerlich optimiertes Testament geschickt gestaltet. Dieses wird durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzt. Besonders für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Patchwork-Familien, Familien mit behinderten oder bedürftigen Kindern, Unternehmer, Immobilieneigentümer und bei Auslandsbezug (ausländische Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland) ist ein geschickt gestaltetes Testament notwendig, um meist unbekannte und oft unangenehme Folgen für die Erben und die Familie zu vermeiden.

 

Schenkung von Privatvermögen

Wollen Sie Ihr Haus oder Sparvermögen Ihren Kindern übertragen oder schenken? Die Kanzlei berät Sie bei der lebzeitigen Übertragung von Privatvermögen. Dabei wird Wert darauf gelegt Ihren Übergabe- und Schenkungsvertrag steuerlich optimal zu gestalten werden und gleichzeitig die Versorgung des Schenkers im Alter und im Pflegefall zu sichern.

 

Betriebsübergabe

Sie sind Mittelständler und denken darüber nach, Ihren Betrieb an Ihren Nachfolger zu übergeben? Die Kanzlei erstellt für Sie rechtlich und steuerlich abgestimmte Übergabeverträge. Dabei wird darauf geachtet, den Familienfrieden zu erhalten, Ihre Steuerlast zu verringern, Ihre Versorgung und die Ihrer Familie zu sichern und die Fortsetzung Ihres Betriebs und Ihres Vermögensbestands zu sichern. Die Kanzlei gestaltet zu Ihrer Vorsorge auch das passende Testament.

 

Testamente/ Hofübergabe für Landwirte und Winzer

Führen Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb, ein Weingut? Die Kanzlei berät Sie zu allen Fragen der Hofnachfolge und des landwirtschaftlichen Sondererbrechts insbesondere Höfeordnung, Landgut, Übergabevertrag, Verpachtung, Pflichtteil und Erbschaftsteuer.

 

Ausland

Haben Sie Vermögenswerte im Ausland oder leben Sie oder Familienangehörige im Ausland? Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit? Die Kanzlei klärt welche Rechtsordnung Anwendung findet und berät Sie bei der Nachlassplanung und Testamentsgestaltung.

 

Bildergalerie

Impressum

Nach § 6 Nr. 5 des Teledienstgesetzes inhaltlich und redaktionell verantwortlich:

Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger,

Fachanwältin für Erbrecht

 

Zollstr. 12

65366 Geisenheim

Telefon: 06722-7508207

Fax: 06722-7508208

 

Rechtsanwältin Barbara Brauck-Hunger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Als Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt/ Main zuständig. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin wurde ihr in Deutschland verliehen. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen, die über www.brak.de und/oder www.dav.de zugänglich sind: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Fachanwaltsordnung (FAO).

St.-Nr.: 221/231/81380

e-mail: mail@kanzlei-brauck-hunger.de

Es wird darauf hingewiesen, daß eine Online-Rechtsberatung nicht erfolgt.

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