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in Ingelheim am Rhein

Fachanwaltskanzei Dr. Friedel & Vogelsberger

Rechtsanwälte, Erbrecht

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Leistungen

Fachanwälte für Erb-, Familien- u Arbeitsrecht

E R B R E C H T

Materielles Erbrecht unter Einschluß erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-,
Stiftungs- und Sozialrecht ; Internationales Privatrecht im Erbrecht; Sie haben eine Finca in Spanien?
Nachlaßgestaltung unter Berücksichtigung internationaler Bezüge.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten u.ä. unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Bestimmungen der meisten westeuropäischen Länder;
vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung, Nachlaßinsolvenz und Nachlaßpflegschaft
steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozeßführung

F A M I L I E N R E C H T

Vertragsgestaltung ( Eheverträge, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen )
Güterrecht ( Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft )
sonstiges Vermögensrecht ( Auseinandersetzung von Miteigentum, Rückgewährung von Zuwendungen )
Scheidung (Ehescheidungsverfahren)
Unterhaltsrecht ( Trennungs- u. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt )
Versorgungsausgleich
elterliches Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
Abstammungsprozesse ( Vaterschaftsfeststellungen, Vaterschaftsanfechtungen )
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Recht der eingetragenen Partnerschaft
Internationales Privatrecht

A R B E I T S R E C H T

Seit Jahren beraten wir kompetent Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit.
In unserer Kanzlei übernehmen 2 Arbeitsrechtler ihre arbeitsrechtliche Interessenvertretung im In- und Ausland;
mithin werden ihre Interessen noch intensiver betreut;vorbeugende Beratung im Arbeitsrecht; Zeugnisberatung; Zeugniscode-Entschlüsselung;Aufhebungs- und Abwicklungsverträge ; Teilzeit- u. Befristungsthematik;
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und Fragen des Mobbings sind jüngste hoch aktuelle Betätigungsfelder
im Rahmen unserer gerichtlichen Praxis.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ? umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt ? ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der ?Rasse?, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Hieraus ergeben sich vollkommen neue Perspektiven in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung!
Mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs (SGB), sind die Kernmaterien des Sozialrechts in einer zusammenhängenden Kodifikation gefasst worden. Allgemeine Regelungen sind in den SGB I und X enthalten. SGB IV ist ein Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts, SGB IX ein allgemeiner Teil des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Besondere Teile sind das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe). Auch mit dem Sozialrecht - flankierend zum Arbeitsrecht - setzen wir uns kompetent auseinander!

Aktuelles

Schwerbehindertenrecht SGB X u. Arbeitsrecht

Im SGB IX sind die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten sowie das Behindertenrecht zusammengefasst.

Was versteht man unter Schwerbehinderung?
Gem. § 2 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (GdB) beeinträchtigt ist. Schwerbehindert sind Menschen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Einem Schwerbehinderten gleichgestellt kann ein Behinderter werden, bei dem ein GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 festgestellt ist und der ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann. Die Gleichstellung bezieht sich im wesentlichen auf den Kündigungsschutz.

Wer stellt das Vorliegen und den Grad der Behinderung fest?
Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung ist das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Versorgungsamt bzw. Amt für soziale Angelegenheiten.

Wonach bestimmt sich der Grad der Behinderung?
Bewertet wird die Funktionsbeeinträchtigung des Behinderten im Vergleich zum etwa gleichaltrigen nicht beeinträchtigten Menschen. Dabei ist nicht die bloße Existenz einer Gesundheitsstörung, z.B. einer Wirbelsäulenerkrankung, entscheidend, sondern die dadurch verursachten konkreten Funktionsbehinderungen.

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit bewertet. Hierbei dürfen die einzelnen GdB-Werte nicht addiert werden. Die Schwerbehinderung, d.h. ein GdB von mindestens 50, ist nur festzustellen, wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen Behinderungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust einer Hand oder eines Beines.

Kriterien für die Ermittlung des jeweiligen GdB bei den verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen stellen die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) auf.

Die vom Versorgungsamt getroffene Feststellung über den Grad der Behinderung kann durch Widerspruch und anschließende Klage vor dem Sozialgericht überprüft werden. Hier sind wir vielfältig aktiv.

Was sind Merkzeichen?
Neben dem Grad der Behinderung wird durch das Versorgungsamt auch festgestellt, ob und welche der folgenden Merkzeichen vorliegen:
Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit
Merkzeichen G (Gehbehinderung)
Merkzeichen Gl (Gehörlos)
Merkzeichen B (Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson)
Merkzeichen H (Hilflos)
Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
Merkzeichen RF (Rundfunkgebührenbefreiung)
Merkzeichen Bl (Blind)

Die Zuerkennung von bestimmten Merkzeichen ist Voraussetzung für die Gewährung von bestimmten Nachteilsausgleichen. So ist z.B. das Merkzeichen G Voraussetzung für den Nachteilsausgleich Kfz-Steuerermäßigung.

Wofür braucht man die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft?
Für (schwer)behinderte Menschen sind eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen vorgesehen. Im Folgenden nur ein Beispiel:

Nachteilsausgleich Erweiterter Kündigungsschutz
Für schwerbehinderte Menschen sieht das SGB IX einen besonderen Kündigungsschutz vor. Danach kann diesen Menschen nur gekündigt werden, wenn vorher das Integrationsamt seine Zustimmung zur zur Kündigung gegeben hat. Der Kündigungsschutz gilt auch für Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 30 festgestellt wurde, wenn diese beim zuständigen Arbeitsamtdie Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt haben.

Anfahrt

in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gymnasium

Unsere Kanzlei liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ingelheimer Gymnasium und zur Karlpassage.
Unser modern ausgestattetes Büro befindet sich im Erdgeschoß einer Eigentumswohnungsanlage.
Parkplätze befinden sich zahlreich vor dem Anwesen Albert-Schweitzer-Str. 3.
Bislang hat uns unschwer jeder gefunden über das Suchsystem von GoYellow!
Viele Mandate wickeln wir über die moderne Systeme wie Telefon, Fax, Internet und E-Mail ab, sodaß es nicht nur bei der einmaligen Vor-Ort-Beratung bleibt!

Schwerpunkte und Leistungen

Scheidung
Kündigung
Unterhalt
Abmahnung
Trennung
Kindesunterhalt
Erbauseinandersetzung
Rente
Apothekenrecht
Apothekenarbeitsrecht
Apothekenstrafrecht
Arbeitrsrecht
Krankenkassenrecht
Retaxation
Vermögensrecht

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