Fachanwälte für Erb-, Familien- u Arbeitsrecht
E R B R E C H T
Materielles Erbrecht unter Einschluß erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-,
Stiftungs- und Sozialrecht ; Internationales Privatrecht im Erbrecht; Sie haben eine Finca in Spanien?
Nachlaßgestaltung unter Berücksichtigung internationaler Bezüge.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten u.ä. unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Bestimmungen der meisten westeuropäischen Länder;
vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung, Nachlaßinsolvenz und Nachlaßpflegschaft
steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozeßführung
F A M I L I E N R E C H T
Vertragsgestaltung ( Eheverträge, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen )
Güterrecht ( Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft )
sonstiges Vermögensrecht ( Auseinandersetzung von Miteigentum, Rückgewährung von Zuwendungen )
Scheidung (Ehescheidungsverfahren)
Unterhaltsrecht ( Trennungs- u. nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt )
Versorgungsausgleich
elterliches Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
Abstammungsprozesse ( Vaterschaftsfeststellungen, Vaterschaftsanfechtungen )
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Recht der eingetragenen Partnerschaft
Internationales Privatrecht
A R B E I T S R E C H T
Seit Jahren beraten wir kompetent Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit.
In unserer Kanzlei übernehmen 2 Arbeitsrechtler ihre arbeitsrechtliche Interessenvertretung im In- und Ausland;
mithin werden ihre Interessen noch intensiver betreut;vorbeugende Beratung im Arbeitsrecht; Zeugnisberatung; Zeugniscode-Entschlüsselung;Aufhebungs- und Abwicklungsverträge ; Teilzeit- u. Befristungsthematik;
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und Fragen des Mobbings sind jüngste hoch aktuelle Betätigungsfelder
im Rahmen unserer gerichtlichen Praxis.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ? umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt ? ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der ?Rasse?, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Hieraus ergeben sich vollkommen neue Perspektiven in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung!
Mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs (SGB), sind die Kernmaterien des Sozialrechts in einer zusammenhängenden Kodifikation gefasst worden. Allgemeine Regelungen sind in den SGB I und X enthalten. SGB IV ist ein Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts, SGB IX ein allgemeiner Teil des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Besondere Teile sind das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe). Auch mit dem Sozialrecht - flankierend zum Arbeitsrecht - setzen wir uns kompetent auseinander!