Die im Jahre 1949 gegründete Kanzlei bietet Rechtsdienstleistungen auf allen Feldern anwaltlicher Tätigkeit an. Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang König ist ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Selbstverständlich werden auch Mandate anderer Rechtsgebiete betreut, insbesondere im Miet-, Arbeits-, Familien-, Erb-, Grundstücks- oder Verwaltungsrecht. Des Weiteren wird der Einzug von Forderungen übernommen.