Rechtsanwälte
in Köln

Aktuelles Angebot/Hinweis

Als Experten im Abgasskandal machen wir für tausende Autobesitzer Schadenersatz geltend. Unsere Erfolgsquote liegt dabei über 96%. Gerne beraten wir auch Sie kostenlos. zum Angebot

Schwerpunkte und Leistungen

AnwaltFachanwaltFachanwälteGesellschaftrechtVerbraucherrechtVerbraucherschutzrechtDarlehensvertrag

Öffnungszeiten

Mo

09:00 - 18:00

Di

09:00 - 18:00

Mi

09:00 - 18:00

Do

09:00 - 18:00

Fr

09:00 - 18:00

Zusätzliche Firmendaten

Gesellschaftsform
Partnerschaftsgesellschaft
Eigentümer
Heiko Müller, Martin Seidel, Andreas Yoon
Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Köln, Arbeitsgemeinschafts Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein

Unternehmensbeschreibung

Angebote

MÜLLER SEIDEL VOS

bundesweite Interessenvertretung von privaten und institutionellen Anlegern bei gescheiterten Kapitalanlagen sowie von Darlehensnehmern bei Kreditwiderruf.


Aktuelles

Kreditwiderruf – wie Sie bei Immobiliendarlehen viel Geld sparen können

Viele Eigenheimbesitzer, die vor einigen Jahren zur Baufinanzierung Darlehensverträge mit Zinssätzen um die 5% abgeschlossen haben, können sich sofort von ihren teuren Kreditverträgen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist dann möglich, wenn der Darlehensvertrag eine unrichtige Widerrufsbelehrung enthält. Seit dem 1. November 2002 müssen Kreditinstitute den Verbrauchern bei Immobiliendarlehen ein 14 tägiges Widerrufsrecht einräumen und sie ordnungsgemäß über den Fristbeginn und die Widerrufsfolgen belehren.

Knapp 80% aller Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft

Nach einer repräsentativen Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind aber knapp 80% der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.

Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs muss er dann lediglich die noch offene Restschuld an die Bank zurückzahlen, ohne dass die Bank ihm eine Vorfälligkeitsentschädigung abverlangen darf. Im Gegenzug bekommt der Darlehensnehmer von der Bank die eingeräumten Sicherheiten frei.

Enormes Einsparungspotenzial – ein Beispiel

Mit dem Widerruf eröffnet sich für viele Darlehensnehmer somit die Möglichkeit das alte Darlehen vorzeitig umzuschulden und somit von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren. Dass hierdurch die Baufinanzierungskosten erheblich gesenkt werden können, zeigt das folgende Beispiel:

Ein Darlehensnehmer hat am 01.01.2008 eine Baufinanzierung über 300.000,00 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren (Festzinsvereinbarung bis zum 31.12.2022) zu einem Zinssatz von 5,40 % p.a. und einer anfänglichen Tilgung von 1,0 % abgeschlossen. Er zahlt eine monatliche Rate von 1.600,00 €. Nach 15 Jahren hat er 218.898,49 € an Zinsen gezahlt und trotzdem noch eine Restschuld von 230.898,49 €.

Unterstellen wir: Der marktübliche Zinssatz würde sich bis dahin (01.01.2022) wieder auf 5,40 % p.a. erhöhen und die Laufzeit bei gleicher Ratenhöhe um 10 Jahre verlängert. Dann wäre nach insgesamt 25 Jahren, also zum 31.12.2032, immer noch ein Restdarlehen von 141.902,15 € abzuzahlen.

Wird dagegen das Darlehen zum 01.01.2015 umgeschuldet, könnte für die dann fällige Restschuld von 274.548,56 € ein neues Darlehen zu einem Zinssatz von 1,70 % für eine 7-jährige Laufzeit abgeschlossen werden. Bei unveränderter Ratenhöhe (mtl. 1.600,00 €) verbliebe dann am 31.12.2022 nur noch eine Restschuld von 166.600,65 €.

Eine Umschuldung des Darlehens von 5,40% auf 1,7% führt bei gleichbleibender Darlehensrate zu einer Ersparnis von 64.297,84 € innerhalb von 7 Jahren!

Kostenlose Prüfung der Widerrufsmöglichkeit Ihres Darlehensvertrags

Gerne prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag auf die Möglichkeit des Widerrufs und der damit verbundenen vorzeitigen Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Als Fachanwälte für das Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezailisert auf derartige Prüfungen und verfügen über eine breite Erfahrung mit der Rückabwicklung von Darlehensverträgen durch Widerruf.

Sollten Sie hieran interessiert sein, können Sie uns mit unserem Auftragscoupon beauftragen. Die Prüfung ist dabei für Sie kostenlos und unverbindlich. Nach Einreichung des Auftragscoupons und der darin genannten Unterlagen werden wir Ihnen das Prüfungsergebnis in einem persönlichen Gespräch erläutern und Ihnen Ihr individuelles Einsparpotential aufzeigen. Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen.


Team

Rechtsanwalt Heiko MüllerRechtsanwalt Martin Seidel LL.M.Rechtsanwalt Daniel VosRechtsanwalt Andreas Yoon

Impressum

https://muellerseidelvos.de/impressum/

Bewertungen für Müller Seidel Vos Rechtsanwälte PartG

Leider habe ich eine große Enttäuschung mit Herrn Müller erlebt: Es ging bei mir um das Vorgehen gegen einen anderen Rechtsanwalt (meinen ehemaligen Anwalt), dem inzwischen seine Anwaltszulassung aberkannt wurde. Nach dem Ersttreffen mit Herrn Müller am 22.03.23, das ich als gut und produktiv bewertete, hat er sich sechs Wochen Zeit genommen, um eine Klage gegen meinen ehemaligen Anwalt vorzubereiten. Das empfand ich bereits damals als ziemlich lang (insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass Herr Müller meine Unterlagen bereits seit dem Anfang März 2023 hatte), akzeptierte es jedoch. Ich wartete auf einen Bescheid /Terminvorschlag von ihm (zur Besprechung der Klage), doch es kam nichts. Dann, nach mehreren Mails und Anrufen meinerseits, erfolgte eine Reaktion, aber wiederum nicht wirklich in meinem Sinne, sondern mit einem Terminvorschlag erst in noch neun Tagen, am 14.06 - das waren dann genau zwölf Wochen, nach dem Erstreffen am 22.03, also doppelt so viel, wie mit Herrn Müller vereinbart. In diesem Treffen stellte sich heraus, dass Herr Müller immer noch nichts vorbereitet hatte (außer angeblich eines Telefonats mit der Anwaltskammer meines ehemaligen Anwalts und sich dann über die anstehende Klage Gedankenmachens), da er ja anderswo so terminlich gebunden gewesen sei. Daraufhin habe ich ihm das Mandat entzogen. Das Schlimmste fand ich an der ganzen Geschichte, dass es keine rechtzeitige und ehrliche Kommunikation seitens Herrn Müller gab, dass er seine eigene Zeitzusage nicht einhalten kann/will. Ich verlor dadurch insgesamt etwa 3,5 Monate wertvoller Zeit. Das einzig Positive war aus meiner Sicht - er hat und wird nichts abrechnen, auch nicht die Erstberatung, zumindest so fair ist er! Dafür gebe ich ihm einen Stern.
Bewertung auf golocal.de von Vlad K am Di. 20.06.2023
Siehe die Bewertung von Vlad K (mein zweites Profil) - Ursprünglich habe ich die Bewertung hier bei goyellow platziert, sie ist aber trotzdem bei golocal erschienen (wo bereits meine Bewertung zum selben Sachverhalt existierte). Leider weiß ich nicht, wie man sie löscht (es wäre ja doppelt). Daher hier lediglich der Verweis auf die ursprüngliche Bewertung.
Bewertung auf golocal.de von Vlad Kxx am So. 18.06.2023

Müller Seidel Vos Rechtsanwälte PartG

Wie viele Sterne möchten Sie vergeben?


Welche Erfahrungen hatten Sie dort?

In Zusammenarbeit mit

Wie viele Rechtsanwälte gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Unternehmensdichte

Hier finden Sie die Anzahl der Unternehmen für Rechtsanwälte bei GoYellow, die auf 10.000 Einwohner kommen.

Zum Monitor

Schwerpunkte und Leistungen in Köln

Müller Seidel Vos Rechtsanwälte PartG in Köln ist in der Branche Rechtsanwälte tätig. Das Unternehmen ist eine Partnerschaftsgesellschaft. Müller Seidel Vos Rechtsanwälte PartG hat als Eigentümer Heiko Müller, Martin Seidel, Andreas Yoon. Müller Seidel Vos Rechtsanwälte PartG ist Mitglied bei Rechtsanwaltskammer Köln, Arbeitsgemeinschafts Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.