Rechtsanwälte
in Neunkirchen an der Saar

Bewertungen für Rechtsanwälte Halm & Preßer

Sehr geehrter Herr Dr. Heydrich, meine Google Bewertung vom 23.5.2021 über die bestrittene Rechnung vom 18.5.2021 wurde aus mir unbekannten Gründen gelöscht, weshalb stelle ich sie erneut ein. Der von Ihnen im Einwurf-Einschreiben vom 18.5.2021 beschriebene Sachverhalt stimmt nicht. Ihre Mandantschaft ist mein Hausverwalter. Im Gegensatz zu dem, was Sie in Ihrem Einwurf-Einschreiben behaupten, hat er mir nicht untersagt, mit ihm per E-Mail zu kommunizieren, was durch die E-Mail der Hausverwaltung vom 3.3.2021 eindeutig belegt ist. Nichtsdestotrotz in Ihrem Schreiben vom 18.5.2021 haben Sie sich erlaubt, zu schreiben: “Sollten Sie es nicht ab sofort unterlassen, unsere Mandantschaft per E-Mail zu kontaktieren, werden wir der IBS GmbH anraten, Sie nötigenfalls auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.” Ihre Drohung stellt eine Nötigung dar und den Versuch meine Rechte zu einschränken. Ich musste Sie daher auffordern, solche absurden Zwangsaussagen, die keine rechtliche Grundlage haben, zu unterlassen. Daher habe ich am 23.5.2021 in meiner Google Bewertung über Sie, die nicht mehr aufrufbar ist, Ihr Einwurf-Einschreiben vom 18.5.2021 und die beigefügte Rechnung in Höhe vom 1134.55€ bestritten.
Bewertung auf golocal.de von Spartaco am Mi. 21.06.2023

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Info: Bei diesem Eintrag handelt es sich nicht um ein Angebot von Rechtsanwälte Halm & Preßer, sondern um von goyellow.de bereitgestellte Informationen.