Rechtsanwalt Wolf ist Fachanwalt für Erbrecht Erbrecht Rechtsanwalt Wolf berät zu den Rechtsfolgen, die mit dem Tod einer Person einhergehen. Pflichtteil Der Pflichtteil ist die Mindestbeteiligung eines Berechtigten am Nachlass. Rechtsanwalt Wolf berät und vertritt Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte rund um den Pflichtteil. Testament Ein Testament enthält Verfügungen eines Erblassers von Todes wegen. Rechtsanwalt Wolf berät zur Gestaltung im Erbrecht und zur Wirksamkeit von Testament, Erbvertrag oder Berliner Testament