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Leistungen
Rentenberater für Sozialversicherungsrecht
Die gesetzliche Sozialversicherung wurde durch die Kaiserliche Botschaft vom 17.11.1881 über den Reichskanzler Bismarck als Antwort auf die soziale Unruhen der Arbeiter eingeleitet. Es entstanden drei Gesetzeswerke. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter (1883), das Unfallversicherungs-gesetz (1884) und das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversorgung (1889). Diese Gesetzeswerke wurden 1911 zu der bis 1991 geltenden Reichsversicherungsverordnung (RVO) zusammengefasst, die wiederum seit 1989 durch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (Krankenversicherung), am 01.01.1992 durch das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (Rentenversicherung) und am 01.01.97 durch das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (Unfallversicherung) eingeordnet wurden.Das Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) regelt die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Zu der Sozialversicherung gehören laut § 1 Abs. 1 SGB IV folgende Bereiche:
- gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Alterssicherung der Landwirte (ALG)
- Künstlersozialversicherung (KSVG)
- gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
Das soziale Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht gehört zum Sozialrecht. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt. Ein wichtiges Thema eines Rentenberaters und Rechtsbeistandes stellt neben dem Schwerbehindertenrecht die Opferentschädigung (OEG) dar. Mit dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf hinreichender Opferschutz gewährleistet. Die Problematik der Opfer ist, das zivilrechtliche Schadenersatzansprüche häufig wegen Mittellosigkeit des Täters ins Leere laufen.
Für die Rentenberater und Rechtsbeistände alten Rechts, die vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen sind (Alterlaubnisinhaber), gilt § 10 RDG nur zum Teil. Insbesondere wird bei den sogenannten Alterlaubnisinhabern kein Rentenzusammenhang verlangt. Die Alterlaubnisinhaber sind gem. § 73 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes bei den Gerichtsverhandlungen den Rechtsanwälten gleichgestellt.
Aktuelles
Burn-out-Syndrom und Rente wegen Berufsunfähigkeit
Das Burn-Out-Syndrom betrifft nicht nur Sozialberufe wie Krankenpflegepersonal, Ärzte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Lehrer sondern auch Manager, leitende Angestellte und Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten. Im Grund betrifft das Krankheitsbild Burn-Out vor allem die Personen, die sich besonders für ihre Klienten oder Patienten einsetzen.
Laut einer Berufsauflistung von Prof. Dr. med. Volker Faust sind noch mehr betroffen als ich dachte: "Anwälte, Ärzte, Beschäftigungstherapeuten, Bibliothekare, Drogenberater, Eltern autistischer oder sonstig behinderter Kinder, Erwachsenenbildner, Erzieher, Fürsorgeleistende im weitesten Sinne, Personal von Vollzugsanstalten, Hauseltern in Kinderdörfern, Hauswirtschaftsleiterinnen, Jugendbetreuer, Kindergärtnerinnen, Krankenhausapotheker, Lehrer, Leiter von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, Manager, Mitarbeiter von Beratungsstellen, Pfarrer, Pfleger, Polizisten, Psychotherapeuten, Schulpsychologen, Schwestern, Sozialarbeiter, Sporttrainer, Sprach- und Stimmtherapeuten, Stewardessen, Therapeuten behinderter Kinder und Zahnärzte. Ferner - von den üblichen Bedingungen abweichend aber offenbar nicht selten - Arbeitslose, Büroangestellte, Fabrikarbeiter, Fluglotsen, Studenten u.a."
Die amerikanische Psychologin Corinna Maslach entwickelte einen speziellen Fragebogen, das Maslach-Burn-Out-Inventar, das folgende Symptome feststellte:
- Emotionale Erschöpfung - also das Gefühl von Überforderung, Erschöpfung, Frustration sowie Angst vor dem nächsten Arbeitstag,
- Depersonalisierung - gemeint ist die distanzierte, negative, unpersönlich, herzlose oder auch zynische Einstellung gegenüber Klienten, Patienten oder Schülern,
- Reduzierte persönliche Leistungsfähigkeit - die Betroffenen erleben sich in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, hinsichtlich Aufmerksamkeit, Konzentrations- und Durchhaltefähigkeit, deutlich gemindert. Viele neigen dazu sich selber die Schuld am eigenen Versagen zu geben.
Soweit nach einer Rehabilitation die Leitungsfähigkeit sich nicht mehr wieder einstellt, ist der Weg über eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Rente wegen voller Erwerbsminderung je nach Altersversorgungssystem unausweichlich.
Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 22.03.2006 für einen Manager aus München erstmals Berufsunfähigkeit für ein Burn-out festgestellt, Aktenzeichen 25 O 197 98/03. Dieser erhielt eine Nachzahlung in Höhe von ca. 148.000 € für die rückwirkende Zahlung einer Rente wegen privater Berufsunfähigkeit und Erstattung von 65.000 € an Versicherungsbeiträgen.
In den Fragen bezüglich Krankentagegeld, Krankengeld, Rehabilitation, Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsminderung hilft Ihnen ihr Rentenberater.
Über Uns
Wie finde ich Rentenberater Sommer in Stuttgart?

Gerne zeige ich Ihnen den Weg zu Rentenberater Sommer in Stuttgart-Mitte in der Calwerstr. 17. Viele Wege führen zu mir.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie mich z.B. über die S-Bahn, Haltestelle Stuttgart-Mitte.
Ferner über die Stadtbahnen oder Busse mit den Haltestellen Rotebühlplatz (U 2, U 4,U 14), Schlossplatz (U 5, U 6 und U 7) oder Rathaus (U 1, U 2 und U 4).
Das nächstgelegene Parkhaus ist in der Kronzprinzstraße und nur ca. 30 m weit weg. Die Kanzlei befindet sich in der Ecke Calwerstr. und Gymnasiumstr.
Die nächstgelegene Bankfiliale ist die Volksbank Stuttgart in der Gymnasiumstraße 43. Gegenüber der Kanzlei findet man das Bekleidungsgeschäft "Marc O ́Polo" in der Calwerstr. 28. Neben "Marc O ́Polo" ist das AOK-City-Büro in der Calwerstr. 26.
Im Haus in der Calwerstr. 17 befinden sich zwei Geschäfte und zwar eine "Steiff-Galerie" und das Bekleidungsgeschäft " Maria Stölzle". Wenn Sie Kinder haben, finden Sie in der "Steiff-Galerie" Teddy-Bären unterschiedlicher Größe.
Im Haus befinden sich folgende Dienstleister: Architekt Willwersch, Lorenz, Näve & Collegen, Real Estate GmbH & Co. KG, Finanzberater Eller, Versicherungsberater Eberhardt und die Rentenberatungskanzlei Sommer und Kollegen.
Schwerpunkte und Leistungen
Berufsunfähigkeit
Kanzlei
Rente
Renten
Weitere Firmeninfos
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Zahlungsarten
- Visa
- Mastercard
- EC-Card
- Unternehmensdetails:
- Gründungsjahr1990
- Mitarbeiter4
- MitgliedschaftenBundesverband der Rentenberater Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände Deutscher Sozialgerichtstag e.V.