Schuldnerberatung
in Oberhausen im Rheinland

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kostenloses Erstgespräch, P-Konto Bescheinigungen zum Angebot

Schwerpunkte und Leistungen

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Öffnungszeiten

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Mi

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Do

09:00 - 18:00

Fr

09:00 - 18:00

Zusätzliche Öffnungszeiten-Angaben

• Beratungstermine ohne lange Wartezeit ( NUR nach telefonischer Vereinbarung oder über unser Kontaktformular auf unserer Website : www.schuldnerstrategien.de möglich )

Unternehmensbeschreibung

Allg. Schuldnerberatung - kostenlose Beratung : Insolvenzverfahren für Privatpersonen, Selbstständige, ehem. Selbstständige, Freiberufler und Rentner;  Ausstellen von P-Konto Bescheinigungen:

Seit mehr als 20 Jahren befassen wir uns mit der Lösung von finanziellen Problemsituationen. Aus dieser Erfahrung heraus beraten wir umfassend und kompetent in einem kostenlosen Erstgespräch und unterstützen Sie dann weiter auf Ihrem Weg aus den Schulden. Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich dabei von der Erstellung einer detaillierten Finanzanalyse über die Begleitung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bis hin zur anwaltlich begleiteten Durchführung von gerichtlichen Entschuldungsverfahren (Privat- und Regelinsolvenzen). P-Konto Bescheinigungen zur Erhöhung  Ihres Freibetrages stellen wir aus.

Pfändungsfreigrenzen (P-Konto-Bescheinigungen) 

  • Gläubiger dürfen erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.402,28 €       pfänden.
  •  Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht liegt bei 527,76 €.
  •  Je weiterer Unterhaltspflicht steigt der Pfändungsfreibetrag um 294,02 €.

Wir stellen Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrages aus. Dazu benötigen wir folgende Angaben, die Sie uns einfach übermitteln per Email an:

rfmanagement@t-online.de 

Betreff: P-Konto Bescheinigung

  • Ihren Namen
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Tel. Nr.
  • Ihr Geb. Datum
  • den Namen der Bank + IBAN
  • den Erhöhungstatbestand, d.h. Heiratsurkunde / Geburtsurkunde(n) der/des Kinder/Kindes (als PDF Datei oder gut lesbar abfotografiert)

Für das Ausstellen dieser Bescheinigung berechnen wir € 40,00.  Bescheinigungen können nicht per Email übermittelt werden, da immer das Original von den Banken verlangt wird!

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