Sonstige Gewerbe
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Justiz in NRW: In dem Bürohaus gab es nur wenige WCs, Waschbecken und 2 Teeküchen. Bis zum Jahr 2013 und ab dem Jahr 2015 betrugen die jährlichen Wasserkosten nur wenige hundert Euro. Im Jahr 2014 führten die Stadtwerke Haan Arbeiten in der Nähe der Wasseruhr und Wasserleitung durch. Dabei kam es zu einem Rollensprung, und die Wasseruhr zeigte einen enormen Verbrauch von über 15.300.000 Litern Wasser für einen Zeitraum von 301 Tagen an. Dies entsprach einem Verbrauch von mehr als 339 vollgefüllten Badewannen pro Tag. Die Stadtwerke entfernten die Wasseruhr und zerstörten sie beim Öffnen. Eine Fehlfunktion wie der Rollensprung konnte später nicht mehr festgestellt werden. Der Fall wurde vor das Landgericht Wuppertal gebracht. Um zu klären, ob die Wassermengen tatsächlich durch die Zuleitungen und Abflüsse des Bürohauses geflossen sein konnten, bat das Unternehmen die IHK um einen Sachverständigen. Dieser besichtigte die Wasserleitungen vor Ort und kam zu dem Schluss, dass der durch die defekte Wasseruhr angezeigte Verbrauch für das Jahr 2014 "sowohl praktisch als auch theoretisch gar nicht möglich" war. Trotzdem verlor das Unternehmen den Prozess vor dem Landgericht Wuppertal und musste über 140.000 Euro an Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-, Wasser- und Kanalbenutzungskosten zahlen. Das Unternehmen legte Berufung beim OLG Düsseldorf ein, aber die Richterinnen Katrin van Rossum, Dr. Ira Jürging und Richter Gerhard Tischner wiesen die Berufung ohne Gerichtsverhandlung einstimmig z
Bewertung auf golocal.de von Arnd Bogatzkielzv am So. 17.09.2023

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Info: Bei diesem Eintrag handelt es sich nicht um ein Angebot von OLG Düsseldorf, sondern um von goyellow.de bereitgestellte Informationen.