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Über uns
Das Sozialrecht dient dem Schutz der Menschenwürde und der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips. Es geht darum, den Leistungsberechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, med. Versorgung, Rente, Verletztengeld) zukommen zu lassen. Damit Sozialleistungen erbracht werden können, bedarf es auch des Sozialversicherungsbeitragsrechts und des Sozialleistungserbringerrechts. Rechtsstaatlichkeit gewährleisten das Sozialverwaltungs-recht und das Sozialprozessrecht.
Schwerpunkte und Leistungen
Anwalt
Arbeitslosengeld
Brustverkleinerung
Eingliederungshilfe