Steuerberater
in Weinheim an der Bergstraße

Steuerberaterkanzlei Eschelbach GbR

Steuerberater, Abrechnung, Buchführung und Zeiterfassung

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Termine machen wir mit Ihnen nach telefonischer Vereinbarung sehr kurzfristig! Auf Wunsch sind wir natürlich auch gerne dazu bereit mit Ihnen einen Termin nach 18.00 Uhr zu vereinbaren!

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Leistungen

Sie suchen einen Steuerberater und haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie stets umfassend im Raum Mannheim, Heidelberg, Weinheim und dem Odenwaldkreis. Das heißt jedoch nicht, dass sich unsere Tätigkeit auf diesen Raum beschränkt. Zu unserem Mandantenkreis zählen daher beispielsweise auch Unternehmen und steuerpflichtige Privatpersonen aus dem Raum München, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Frankfurt, Dortmund, Köln und Berlin sowie aus zahlreichen Gebieten der neuen Bundesländer. Dies teilweise und insbesondere deshalb, weil wir sehr intensiv die neuen Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, wodurch auch weite Entfernungen in der heutigen Zeit tatsächlich - betreffend die sachgerechte und umfassende Beratung - kein größeres Problem mehr darstellen.

Die Steuerberaterkanzlei Eschelbach finden Sie in Weinheim an der Bergstraße (Weststadt/Nähe Autobahn)

Die Berufsträger der Steuerberaterkanzlei Eschelbach haben sich in der Rechtsform einer Sozietät zusammengeschlossen. Im einzelnen sind dies:

Rudi Eschelbach - Steuerbevollmächtigter, geb. 24.10.1938

Uwe Eschelbach - Diplom Kaufmann, Steuerberater, geb. 22.07.1962

Frank Eschelbach - Diplom Betriebswirt, Steuerberater, geb. 20.11.1969

Wir betreuen und beraten Sie grundsätzlich in allen Branchen und in allen Steuerangelegenheiten:

Einzelhandel: Lebensmittel, Textilien, Teppiche, Schuh- und Sportartikel, Möbel, Schmuck.
Freie Berufe: Architekten, Ärzte, Bauingenieure.
Spedition: national und international
Fabrikation: jeder Art
Kfz.-Gewerbe
Bau- und Baunebengewerbe
Fleischerei- und Bäckereigewerbe
Druckereigewerbe
Versicherungsvertreter
Optikerfachgeschäfte
Dienstleistungsgewerbe:
Industriemontagen, Maschinenschlosser, Masseure, Reisegewerbe, Pflege-heime, Gaststättengewerbe, Friseure, Internet-Dienstleister
und vieles mehr.

Unsere Tätigkeiten erstrecken sich über die Existenzgründungsberatung, die betriebswirtschaftliche Beratung, die GmbH-Beratung, die Limited-Beratung und die steuerliche Gestaltungsberatung hinaus auf die üblichen steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Finanzbuchführung, der Lohnbuchführung, der Erstellung von Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Natürlich gehört zu unserem Aufgabenfeld insbesondere die Erstellung von Steuererklärungen jeder Art. (Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen, Erklärungen zu gesonderten Feststellungen, Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen)

Aktuelles

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Steuersünder, Schenker und arme Rentner

Es ist leider noch weitgehend unbekannt, mit welchen Maßnahmen der Fiskus nach Auslaufen der Steuer-Amnestie zum Aufspüren von Steuersündern arbeitet. Im nachfolgenden möchten wir Sie kurz über die neuen Kontrollmöglichkeiten informieren welche bereits schon seit 2004 - beginnend mit der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerkartendaten - eingesetzt werden:

1. Neues Identifikationsmerkmal gem. §§ 139a ff. AO - Das bisherige Steuernummernsystem soll durch dieses bundeseinheitliche Ordnungsmerkmal abgelöst werden. Dieses Merkmal ändert sich auch bei einem Wohnsitzwechsel für die gesamte Dauer der Steuerpflicht nicht mehr. Es dient aber zur "elektronischen Durchleuchtung" der Steuerbürger.

2. Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen - Das Finanzamt wird Informationen diesbezüglich sicherlich öfter Rückfragen haben, weil nichtversteuerte Einkünfte vermutet werden.

3. Konten- und Depotabfrage ("Kontenscreening") - Über das Bundesamt für Finanzen können Daten abgefragt werden, welche ursprünglich zum Zwecke der Kapitalmarktaufsicht bzw. der Bekämpfung von Delikten gem. § 24c KWG dienten. Hierdurch erfährt der Fiskus bei welchen Kreditinstituten ein Steuerpflichtiger ein Konto oder ein Depot unterhält.

4. Kontenabfrage im Zusammenhang mit Sozialgesetzen - Hier können Informationen bekannt werden, welche zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit (BAFÖG, Kindergeld, Arbeitslosen- und Sozialhilfe) angelegt wurden.

5. Zinsinformationsverordnung - Die Banken wurden hierdurch verpflichtet ab dem 01.07.2005 dem Bundesamt für Finanzen Informationen über Zinszahlungen an ausländische Anleger zu übermitteln. An diesem Modell sind bereits 22 EU-Staaten beteiligt.

6. Alterseinkünftegesetz - Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie andere Versorgungseinrichtungen haben die Pflicht im Rahmen der sog. Rentenbezugsmitteilung den Betrag der Leibrenten und anderen Leistungen (Beginn und Ende) mitzuteilen. Der Fiskus erfährt hierdurch auch die Höhe der Rentenbezüge für zurückreichende Zeiträume und wird diese Informationsmöglichkeit intensiv nutzen.

Rentner - aufgepasst!

Insbesondere sog. "Bestandsrentner", hierunter auch Rentner, welche in den letzten Jahren nicht mehr zur Einkommensteuerveranlagung aufgefordert wurden, werden es künftig nicht leicht haben.

Es ist zu erwarten, dass durch den Anstieg des Ertragsanteils von 27% auf 50% ab 01.01.2005 eine Flut von Rentnern wieder zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert wird. Wir gehen davon aus, dass die Finanzämter nach Ablauf der Steueramnestie nicht nur für Zeiträume ab 2005 ermitteln werden. U. E. könnte dieser Tatbestand dazu führen, dass diejenigen, welche die Steuer-Amnestie ungenutzt ließen, spätestens im Jahr 2007 über strafmindernde Selbstanzeigen nachdenken müssen.

Wir stellen derzeit fest, dass sehr viele Rentner - auch ohne Aufforderung des Finanzamts - sich bereits in der ersten Jahreshälfte 2006 an einen Steuerberater wenden, um ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 erstellen zu lassen, damit Sicherheit darüber besteht, mit welchen Folgen wegen der Erhöhung des Ertragsanteils der Renteneinkünfte auf nunmehr 50% im Jahr 2005 zu rechnen ist.

Insbesondere wegen der Senkung der Freibeträge bei Kapitaleinkünften auf 750,00 EUR ab 01.01.2007 und die bevorstehende Erbschaftsteuer- / und Schenkungssteuer- Erhöhung betreffend Immobilien, besteht für die Besteuerung von Renten und Zinseinkünften, wie auch betreffend die steuerfreie Übertragung von Vermögen auf die Nachfolgegeneration jetzt erhöhter Beratungs- und Handlungsbedarf.

Anfahrt

So finden Sie unsere Kanzlei

Fahren Sie am Ende der Autobahn in Weinheim an der Ampel-Kreuzung rechts ab in Richtung Zentrum. Danach ordnen Sie sich sofort nochmals rechts ein und halten sich gleich an der darauffolgenden Ampel links.

Sie sehen vor sich zur linken Hand eine "JET"-Tankstelle. Vor dieser Tankstelle biegen Sie links ein und fahren dann parallel zur Hauptstraße weiter. Von rechts kommen nun einige Straßen mit "Baum"-Namen. Sie fahren weiter bis Sie zum Buchenweg kommen und biegen dort rechts ein. Vor unserer Kanzlei sehen Sie eine große Birke und unseren Parkplatz.
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Schwerpunkte und Leistungen

Steuererklärung
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Existenzgründung
Buchführung
Einkommensteuererklärung
Lohn
Unternehmensgründung
Jahresabschluß
GmbH
Gewerbeanmeldung
Limited
Rentner

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