Leistungen
Tätigkeitsschwerpunkte
Steuerberatung
- die Erstellung der Finanzbuchhaltung nach vorgelegten Belegen oder auf elektronischem Wege - System DATEV -
- die Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich sämtlicher Nebenarbeiten
- Erstellung der Bilanzen und Steuererklärungen
- Beratung zur fortwährenden Besteuerung wie der Umsatzsteuer, Lohnsteuer und den Ertragsteuern
- Gestaltungsberatung zur Gründung, Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen
Beratung bei Konflikten mit den Finanzbehörden
- im außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- in Steuerstrafsachen
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
Nachfolgeberatung
- Beratung im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
- Gestaltungsempfehlungen zur Testamentserstellung, bei vorweggenommener Erbfolge oder Einzelschenkung im betrieblichen und privaten Bereich
Aktuelles
Steuerliche Großzügigkeiten zur anstehenden Weihnachtsfeier
Bei Betriebsfeierlichkeiten stellen Sachzuwendungen bis zur 110€-Grenze keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) werden bei der Berechnung nur „konsumierbare Leistungen“ der Teilnehmer berücksichtigt.
Haben Angehörige an der Veranstaltung teilgenommen, wurde der auf sie entfallende Aufwand bislang dem Arbeitnehmer zugerechnet, sodass es leicht zur Überschreitung der 110€-Grenze kommen konnte. Der BFH vertritt nunmehr eine andere Ansicht.
Die erste Entscheidung des BFH Az. VI R 94/10 betraf eine Großveranstaltung, bei der ein erheblicher Aufwand auf die Anmietung eines Stadions und der Organisation entfiel. Bereits die Herausrechnung dieser Aufwendungen führte zur Unterschreitung der 110€-Grenze. Es bestand somit kein weiterer Abgrenzungsbedarf zwischen den sogenannten konsumierbaren Zuwendungen der Arbeitnehmer und den nicht zu berücksichtigenden Kosten des sogenannten äußeren Rahmens. Die zum Besuch der Veranstaltung entstandenen erheblichen Reisekosten hat der BFH als beruflich veranlasste Reise (§ 3 Nr. 16 EStG) steuerfrei gelassen. Damit dürfte die Busreise von Leipzig nach Dresden zur dort stattfindenden Betriebsfeier zusätzlich steuerfrei bleiben.
In seiner weiteren Entscheidung Az. VI R 7/11 hat sich der BFH mit den teilnehmenden Familienangehörigen befasst. Zunächst werden die Gesamtkosten durch die Gesamtzahl aller Teilnehmer dividiert. Auch wenn danach die 110€-Grenze
Team
Gilbert Hönig -
- Leiter der Kanzlei
Fabian Virkus
RechtsanwaltDoreen Senf-Polack
FinanzbuchhalterinMarlies Ollech
LohnbuchhaltungHeidemarie Stein
Sekretärin Herr HönigMandy-Constanze Amaral
SekretärinTherese Fischer-Tracksdorf
Dipl. -Betriebswirtin (BA)Sascha Haedicke
SteuerfachwirtSabine Neuber
Dipl.-Betriebswirtin (BA)Susan Tippmann
BilanzbuchhalterinUlrich Rehse
SteuerberaterClaudia Schmock
Dipl. -Betriebswirtin (HHL)Katrin Egerer
Dipl. -Kauffrau Katharina DahmerBachelor of Science |
Schwerpunkte und Leistungen
Weitere Firmeninfos
- Parkmöglichkeit vorhanden