* Als Gegenleistung für die Abgabe einer Bewertung, egal ob positiv oder
negativ, erhielten die Bewerter teilweise eine geringwertige Leistung (z.B. kostenlose
WLAN-Nutzung). Vorgaben für die Bewertung wurden selbstverständlich nicht gemacht.
Schultenhöfer Martin Dipl.-Theol. Fachanwalt für Verkehrsrecht