Bauvermessung

FacebooktwittermailFacebooktwittermail

Die Aufgaben der Bauvermessung obliegen bei Großbaustellen einem beigezogenen oder angestellten Geodäten , bei kleineren Bauvorhaben einem Bauingenieur oder dem Bauleiter bzw. Bauführer . Kleinere Absteckungen nimmt meist der Polier vor.

Die Bauvermessung umfasst im Regelfall Arbeiten in folgender Reihenfolge:

  • Anlage eines Vermessungsnetzes rund um die Baustelle
  • Baustelleneinrichtung: v..a. Markieren der Baufluchtlinien und des Höhenbezugs
  • Absteckung des Kellers und wichtiger Gebäudeecken, Schnurgerüst
  • Baukontrolle und Schlussvermessung.

Anlage des Vermessungsnetzes

  • Bei Großprojekten (Autobahn, lange Brücken, Kraftwerke usw.) eine vorausgehende Grundlagenvermessung , wenn die Genauigkeit der staatlichen Gebrauchskoordinaten (großräumig einigen cm) nicht ausreicht
  • bei kleineren Projekten geodätischer Anschluss ans Vermessungsnetz des Staates oder Bundeslandes — mit Hilfe amtlicher Festpunkte und üblicher Orientierungsverfahren
  • vermessungstechnische Arbeiten zur Baustelleneinrichtung , vor allem
    • die lokale Vermarkung der Baufluchtlinie
    • die Herstellung des vorgeschriebenen Höhenniveaus durch lokale Höhenfestpunkte .

Absteckung des Bauwerks

Absteckung ist die Übertragung wichtiger Linien und Höhen des Bauplans in das Gelände bzw. auf das Grundstück. Diese Punkte werden mit Farbe, Messmarke, Nagel oder Pflock vermarkt . Die übliche Reihenfolge ist:

  • die Absteckung der wichtigen Gebäudeecken
  • die Festlegung des Höhenniveaus des Fundaments
  • die Lage- und Höhenabsteckung anderer Bauelement wie Kanal , Rohrleitungen, Garagenabfahrt usw.

Begleitende und abschließende Arbeiten

  • Kontrolle der Höhenlage und der Gebäudeecken durch den Polier , z.B. mittels Baunivellier und Sperrmaßen
  • Vermessungen zur begleitenden Baukontrolle (im Allgemeinen nur bei größeren Projekten im Hoch- und Tiefbau )
  • allfällige Kontrollmessungen bei Anfragen von Baubehörde oder Nachbarn
  • Abstecken der Einfriedung
  • Endvermessung ( Bestandsaufnahme ) bei Wohnhausanlagen oder größeren Projekten.

Die grundbücherlichen Arbeiten (z. B. eine Grundstücksteilung oder Grenzfeststellung) sind teilweise schon vor dem Ansuchen zur Baubewilligung erforderlich und müssen von einem dazu befugten Vermessungsingenieur – z. B. einem Ziviltechniker – vorgenommen werden.

 

Literatur

  • Heribert Kahmen , Vermessungskunde . 18./20.Auflage, De Gruyter-Verlag Berlin 1993 und 2005
  • Franz Ackerl , Geodäsie und Fotogrammetrie Bd.I: Instrumente und Verfahren der Vermessung, G.Fromme-Verlag, Wien 1950.
Das Original dieses Artikels finden Sie hier.
Dieser Artikel steht unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported Lizenz.
Die Authoren des Originalartikels sind hier veröffentlicht.
FacebooktwittermailFacebooktwittermail

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.