Einbruchschutz

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Maßnahmen zum Einbruchschutz sollen das unerlaubte Eindringen in einen verriegelten Raum oder Bereich verhindern. Einen guten Einbruchschutz erreicht man durch ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik, richtigem Verhalten und personellen und organisatorischen Maßnahmen. [1]

Rechtliche Situation

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahl bzw. ein Wohnungseinbruchdiebstahl nach den § 243 , § 244 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) liegt vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum , in einen anderen umschlossenen Raum oder in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

Wer in der Schweiz einen Einbruch verübt, macht sich nach Art. 139 StGB wegen Diebstahl , Hausfriedensbruch, und/oder zusätzlich wegen Sachbeschädigung strafbar. In Österreich begeht man gemäß § 129 Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB ( Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen ) eine Straftat .

Maßnahmen

Die Zahl der „Wohnungseinbruchdiebstähle“ stieg 2013 in Deutschland um 3,7 Prozent auf 149.500 Fälle an. Im Jahre 2014 setzt sich der Trend fort, insgesamt 152.000 gemeldete Einbrüche und damit ein Rekordwert [2] Vor allem stiegen hierbei auch die „Tageswohnungseinbrüche“ (Einbruchdiebstähle zur Tageszeit) um 5,8 Prozent an. Mittlerweile finden fast 44 Prozent der Wohnungseinbrüche in Deutschland tagsüber statt. [3] Die meisten Tageswohnungseinbrüche ereignen sich in Großstädten. [4] Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013 ist aber auch der Anteil der vollendeten Fälle stetig gesunken. Die Polizei schließt hierbei auf die Verbesserungen der Sicherungsmaßnahmen im privaten Bereich sowie der entsprechenden Präventionsaktionen der Polizei [3] Über 40 Prozent (2013) der Einbrüche bleiben in Deutschland im Versuchsstadium stecken, [3] auch wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. [5] Anfragende erhalten unter anderem bei den Polizeilichen Beratungsstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine individuelle Beratung in puncto Einbruchschutz und Sicherheit. Während in Österreich die Zahl der Einbrüche in den letzten Jahren kontinuierlich zurückging, steigerte sie sich von 2012 auf 2013 um 7 % auf 16.548. [6] Auch in der Schweiz stieg die Zahl der Einbrüche in den letzten Jahren konstant (2012: um +16 % auf 73.714), wobei in der Schweiz auf 100.000 Einwohner im Verhältnis 932 Einbrüche kommen, was den Spitzenwert in Europa darstellt. [7] Die entsprechenden Maßnahmen zum Einbruchschutz richten sich nach den Gegebenheiten der Gebäude sowie der Risikofaktoren. So verschaffen sich Einbrecher bei Einfamilienhäusern in 41,8 Prozent der Fälle den Zugang über Balkon- und Terrassentüren und in Mehrfamilienhäusern in 46,9 Prozent der Fälle über die Wohnungstür. In Geschäftsgebäuden gelangen die Täter zumeist (35,5 Prozent) über (Laden-)Fenster ins Innere. [8] Insgesamt wurden 2013 vermehrt Boden-, Kellerräume und Waschküchen zum Tatort (+11,2 Prozent Anstieg zum Vorjahr). [9] Mit folgenden Maßnahmen können beispielsweise Einbrüche erschwert oder verhindert werden:

Verhaltensmaßnahmen

Auch einfache Verhaltenmaßnahmen können zum effizienten Einbruchschutz beitragen. [10] Zu diesen Maßnahmen gehört beispielsweise der Anwesenheitsschutz . Er kann den Bewohnern helfen zu entscheiden, ob sie eine Person einlassen möchten oder nicht. Daneben soll bei zeitweiliger Abwesenheit die Anwesenheitssimulation dem Schutz vor einem Einbruch dienen. Allgemeingültige Verhaltenshinweise für richtiges Verhalten in einer Einbruchssituation gibt es nicht. Eine Konfrontation mit dem Einbrecher kommt nur selten vor. Auf frischer Tat ertappte Einbrecher werden oft nur gewalttätig, um sich einen Fluchtweg zu verschaffen. [11] Generell wird jedoch seitens Fachstellen empfohlen, sich in Einbruchssituationen ruhig zu verhalten und als Erstes die Polizei zu verständigen. Des Weiteren wird einem nahegelegt, das Haus bzw. die Wohnung, soweit möglich, unbemerkt zu verlassen und sich bei einem Nachbarn zu verstecken, bis die Polizei eintrifft. [12]

Mechanische Sicherungen

Mechanische Sicherungen sind die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Sie verlangsamen oder verhindern den Einbruch und/oder bewirken, dass beim Einbruch mehr Lärm entsteht. Elektronische Sicherungen, wie Einbruchmeldeanlagen, verhindern dagegen keinen Einbruch, sondern melden ihn nur. Ein genormter Einbruchschutz für Neubauten ist gesetzlich in Deutschland im Gegensatz zu den Niederlanden nicht vorgeschrieben.

Eine Sicherheitstür kann je nach Widerstandsklasse den Einbruch erheblich erschweren oder sogar nahezu unmöglich machen. Nachträglich können Türen durch Balkenschlösser, Querriegelschlösser und Kastenschlösser gesichert werden. Hinterhaken oder Scharnierseitensicherungen verhindern, dass eine Tür an der Bänderseite mit Gewalt aufgedrückt oder aus den Türbändern (Angeln) gehoben werden kann (sog. Aushebesicherung). Das Sicherheitsschloss kann durch einen Aufbohrschutz oder Schutzbeschlag zusätzlich geschützt werden. Außerdem empfiehlt es sich, für den Schließzylinder eine Sicherungskarte anzuschaffen, was Nachbestellungen von Schlüsseln legitimiert und damit zusätzliche Sicherheit bietet. [13]

Einbruchhemmende Fensterbeschläge , die mit pilzkopfförmigen Zapfen bestückt sind und mit entsprechenden Schließteilen einen hohen Aushebelschutz bewirken, nennt man Pilzkopfverriegelung . Bei geprüften Einbruchhemmenden Rollladensystemen werden die Widerstandsklassen ER1 (neue Bezeichnung RC1N nach EN 1627–1630) (kaum Einbruchhemmung) bis ER6 (neue Bezeichnung RC6 nach EN 1627–1630) (hohe Einbruchhemmung) vergeben. Verbund-Sicherheitsglas („VSG“) ist ein Verbundglas: eine Kunststofffolie verbindet zwei Glasscheiben. Vergitterte Fenster schützen ebenfalls vor Einbrechern.

Keller- oder Lichtschächte sind häufige Einstiegstellen. Lichtschachtsicherungen erschweren den Einbruch, zum Beispiel ein von unten fixiertes Gitterrost .

Elektronische Sicherungen

Elektronische Sicherungen dienen dem Erkennen oder Melden von Gefahren (z. B. bei Überfall oder bei Einbruch) bzw. der Beobachtung von Orten. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, doch ihre Meldewirkung erhöht das Risiko für Einbrecher, entdeckt zu werden. Erfahrungsgemäß lassen sich potenzielle Täter oft von vornherein abschrecken, wenn sie feststellen, dass eine Einbruchmeldeanlage (EMA, sogenannte Alarmanlage) oder eine Überfallmeldeanlage (ÜMA) installiert ist. Sie dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen bzw. der Alarmierung von Wachdiensten oder der Polizei bei einem Überfall. Die Beachtung der Zwangsläufigkeit bei einer Einbruchmeldeanlage reduziert Falschalarme auf ein Minimum. Das Melden kann durch laute Signalgeber (Sirenen) an die unmittelbare Umgebung erfolgen oder als „stiller Alarm“ mittels (Telefon-)Wahlgeräten an zuvor festgelegte (gespeicherte) Zielrufnummern. Einen Alarm, der ausschließlich zur Abschreckung der Täter durch ein akustisches oder optisches Signal eingesetzt wird, nennt man Externalarm. Wird durch das Auslösen der Alarmanlage ein Sicherheitsdienst oder eine andere Nummer angerufen, spricht man von einem Fernalarm. [14] Videoüberwachungsanlagen dienen der Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Eine Vielzahl von Gesetzen definiert, wer Videoüberwachung unter welchen Rahmenbedingungen einsetzen darf bzw. muss. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Generell wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.

Sonstige Maßnahmen

Eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Sicherungen erhöht den Einbruchschutz. Zudem gibt es ergänzende Maßnahmen; dazu gehört eine Zutrittskontrolle . Diese steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten.

Einbrecher meiden oft gut beleuchtete Grundstücke. Deshalb haben sich Außenbeleuchtungsanlagen – mit oder ohne Bewegungsmelder – als Abschreckung bewährt. Zäune und Mauern können Menschen daran hindern, ein Gebiet zu betreten oder zu verlassen. Tresore schützen Geld, Wertsachen oder sonstige Gegenstände vor Diebstahl und/oder Feuer. Eine zuvor durchgeführte Wertsachenerfassung (Fotos, Wertgegenstandsliste) erleichtert nach einem Diebstahl die Auffindung entwendeter Gegenstände. Ein Wachhund hat die Aufgabe, ein Revier selbständig, also ohne direkte Einwirkung eines Hundeführers, zu bewachen. Objekte können zudem durch einen Wach – und Sicherheitsdienst geschützt werden. Seit den 1980er Jahren hat sich die Dienstleistung Haushüter auch in Deutschland verbreitet. Eine gut funktionierende Nachbarschaftshilfe kann ebenfalls die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs vermindern.

Einbruchschutznormen

Es gibt diverse nationale und europäische Normen zur Einbruchshemmung. [15] Sie regeln unter anderem Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierung zur Ermittlung der Widerstandsfähigkeit. Nachfolgend werden bedeutsame Normen erläutert. Die Europäische Normenreihe EN 1627–1630 beschreibt Anforderungen und Klassifizierungen, definiert die statischen und die dynamischen Belastungen und beschreibt manuelle Einbruchversuche.

DIN EN 1627: Prüfnorm für Fenster, Türen, Vorhangfassaden, Gitterelemente, Abschlüsse

Logo des Deutschen Instituts für Normung DIN EN 1627
Bereich Bauwesen
Titel Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung
Letzte Ausgabe 2011-09
ISO

Anforderungen und Klassifizierung bezüglich Einbruchhemmung: Die EN 1627 für Türen, Fenstertüren und Fenster gilt seit 1999, zunächst als Vornorm ENV 1627:1999, und seit April 2006 auch als Normentwurf prEN 1627:2006-04. In Deutschland wurde die Vornorm als DIN V ENV 1627:1999 sowie der Normentwurf als E DIN EN 1627:2006-04 veröffentlicht. Seit 2011 gilt die Europäische Norm EN 1627:2011 (in Deutschland als DIN-Norm DIN EN 1627:2011-09 Ersatz für DIN 18106:2003-09).

Widerstandsklassen

Die Norm definiert Widerstandsklassen, Widerstandszeiten (Zeit, die ein Produkt einem Einbruch standhält), Tätertypen und den Modus Operandi . [16] Die Widerstandsklassen werden seit September 2011 mit „RC“ für „resistance class“ bezeichnet. Neu eingeführt wurde die Widerstandsklasse RC 2 N, die lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt werden kann. In Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren sowie Türen nach EN 1627:2011 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 (N) einen guten Einbruchschutz. Bei diesen Fenstern und Türen ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Rahmen, Beschlag, Verglasung bzw. Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt.

Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi)
RC 1 N (neu) Nur statische und dynamische Prüfung, keine manuelle Prüfung Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen begrenzten bis geringen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt (vorwiegend Vandalismus) wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreißen auf. Zudem wird ein maximal 3 Minuten langer zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen zur Demontage von außen abschraubbarer Komponenten als Vorbereitung der weiteren Prüfungen durchgeführt. Fenster der Klasse RC 1 N werden deshalb gegebenenfalls bei erhöhtem Einbau (beispielsweise im Obergeschoss) eingesetzt, wenn mangels Standfläche eine Aufstiegshilfe erforderlich ist. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt.
RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher , Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt.
RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher , Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäß EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben.
RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuß , das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt , Stemmeisen , Hammer und Meißel , sowie eine Akku- Bohrmaschine ein.
RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine , Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. Zusätzlich zur Klassifizierung nach EN 356 muss die Verglasung den direkten Angriff während der RC5-Prüfung überstehen.
RC 6 (alt WK 6 ) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein. Zusätzlich zur Klassifizierung nach EN 356 muss die Verglasung den direkten Angriff während der RC6-Prüfung überstehen.

In Klammern ENV 1627 Stand 1999. Die deutsche Polizei empfiehlt generell Produkte nach der DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2 N. [17]

DIN EN 356: Prüfnorm für angriffhemmende Verglasung

Logo des Deutschen Instituts für Normung DIN EN 356
Bereich Bauwesen
Titel Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff
Letzte Ausgabe 2000-02
ISO

Die Vorgaben für das Glas sind in der Europäischen Norm EN 356 definiert. Normale Verglasungen haben keine einbruchhemmende Wirkung. Schutz bieten einbruchhemmende Verglasungen ( Panzerglas bzw. Verbund-Sicherheitsglas ), Sicherheitsfolien oder Vorsatzfenster nach der EN 356. [18] Derartige Verglasungen bestehen aus einer Kombination von Glas und durchsichtigen Kunststoffen. Nach der Norm werden die Verglasungen mit aufsteigenden Nummer und dem Buchstaben P und einem zusätzlichen Kennbuchstaben bezeichnet. Der Kennbuchstabe A steht für durchwurfhemmende Verglasung und der Kennbuchstabe B für ein durchbruchhemmende Verglasung.

Durchwurfhemmende Verglasung in den Klassen P1A bis P5A beschreibt eine angriffhemmende Verglasung mit Durchwurfhemmung. Im Prüfverfahren fällt eine 4,11 kg schwere Metallkugel (Durchmesser 100 mm) auf eine Glasprobe (1100 mm × 900 mm) dreimal (bzw. neunmal bei P5A) aus der angegebenen Höhe.

Klasse Kugelfallhöhe Trefferfläche
P1A 1,5 m Dreieck mit Kantenlänge von 130 mm
P2A 3 m Dreieck mit Kantenlänge von 130 mm
P3A 6 m Dreieck mit Kantenlänge von 130 mm
P4A 9 m Dreieck mit Kantenlänge von 130 mm
P5A 9 m Auf die gleiche Stelle

Durchbruchhemmende Verglasung in den Klassen ab P6B bis P8B beschreibt eine angriffhemmende Verglasung mit Durchbruchhemmung. Im Prüfverfahren wird versucht mit einer Axt 30 bis über 70 Mal einen quadratischen Durchbruch mit 400 mm Kantenlänge zu bewirken.

Klasse Anzahl Axthiebe
P6B 30 bis 50
P7B 51 bis 70
P8B über 70

DIN EN 50131-1: Anforderungen für Alarmanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Diese Norm legt die Mindestanforderungen an Einbruchmeldeanlagen fest. [19] Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Bedienung, die Zuverlässigkeit, die Funktion und den Sicherheitsgrad. Der gewünschte Sicherheitsgrad (Grad 1 – Niedriges Risiko bis Grad 4 – Hohes Risiko) einer Anlage ist vom Planer in Zusammenarbeit mit dem Betreiber des zu schützenden Objekts festzulegen.

Weitere Normen (Einbruchhemmende Nachrüstprodukte, Schutzbeschläge)

Einbruchhemmende Nachrüstprodukte für Fenster und Türen werden in Deutschland nach der DIN 18104-1 einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. Die DIN 18104-2 legt Anforderungen und Prüfverfahren für einbruchhemmende Nachrüstprodukte fest, die nachträglich im Falz von Fenstern oder Fenstertüren montiert werden. Geprüfte und zertifizierte Schutzbeschläge oder Schutzrosetten nach DIN 18257 sollen ein gewaltsames Abdrehen des Profilzylinders und einen mechanischen Angriff auf das Schloss wirksam erschweren.

Weitere Richtlinien / Zertifizierungen

Die Richtlinien der angeführten Stellen werden von Fachbetrieben bei der Montage von Sicherheitsprodukten beachtet. Einbruchshemmende Produkte und technische Anlagen werden auch beispielsweise vom BHE Bundesverband Sicherheitstechnik , des European Certification Body (ECB) und dem Verband der Sachversicherer (VdS) zertifiziert. Zu den weiteren Zertifizierungen- bzw. Normungsorganisation gehören:

  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BSD)
  • Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)
  • VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE)

 

Weiterführende Literatur

  • Günther Deegener: Psychische Folgeschäden nach Wohnungseinbruch , Erfahrungen von Opfern nach Einbruchsdiebstahl und Raubüberfall ( Weisser Ring , Band 15), 1996, ISBN 3-9803526-4-1 .
  • Walter Diem: Einbruchschutz , 1997, Rowohlt, ISBN 3-499-60313-6 .
  • Hans-Werner Bastian: Einbruchschutz für Haus und Wohnung , 1998, Falken, ISBN 3-8068-2200-X .
  • Erich Matouschek, Wolfgang J. Friedl, Revolutionärer Einbruchschutz , 2004, Boorberg, ISBN 3-415-02434-2 .
  • DIN e.V. (Hrsg.): Einbruchschutz – Normen, technische Regeln , Beuth, 2010, ISBN 3-410-17558-X .

 

Einzelnachweise

  1. Broschüre: Einbruchschutz für Gewerbetreibende abgerufen am 16. Juni 2010
  2. Einbrecher kommen nur, wenn Sie nicht da sind? 15 Einbruchs-Mythen im Check. Abgerufen am 25. August 2015. 
  3. a b c Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2013 – Zusammenfassung, Wiesbaden 2013, S. 53 (PDF)
  4. Website Polizei-beratung.de abgerufen am 17. Juni 2010.
  5.  Broschüre: Ungebetene Gäste, Programm Polizeiliche Kriminalprävention, S. 3.
  6. Angezeigte Einbrüche in Wohnungen und Häuser in Österreich von 2004 bis 2013. Abgerufen am 12. Dezember 2014. 
  7.  Fabienne Riklin: Einbrüche: Schweiz ist Europameister. In: Schweiz am Sonntag. 30. März 2013, abgerufen am 12. Dezember 2014. 
  8. Sicherheitslücken und Einbruchgefahren. In: Alarmanlage.de. September 2014, abgerufen am 18. September 2014. 
  9. Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2013 – Jahrbuch, Wiesbaden 2013, S. 7, PDF. In: Bundeskriminalamt. 2014, abgerufen am 18. September 2014. 
  10. Nicht-bei-mir abgerufen am 17. Juni 2010.
  11. M. Schauer: Sicherheitsleitfaden, S. 7, Tupperware, 1996
  12. Eigenschutz geht vor! Abgerufen am 12. Dezember 2014. 
  13. Sicherungen für Haus- und Wohnungstüren. Abgerufen am 12. Dezember 2014. 
  14. Einbruchschutz: Mehr Sicherheit fürs Zuhause Ratgeber bauen.de. Abgerufen am 23. Dezember 2015.
  15. Baunetzwissen-Normen-Einbruchhemmung abgerufen am 16. Juni 2010.
  16. Christian Kehrer: DIN EN 1627 – Die neue Norm zur Einbruchhemmung. ift Rosenheim, 2011, abgerufen am 15. August 2013 (PDF, deutsch/englisch). 
  17. Einbruchschutz vom Kellerfenster bis zur Terrassentür. Netzwerk „Zuhause sicher“, abgerufen am 3. Mai 2015. 
  18. LKA Niedersachsen abgerufen am 17. Juni 2010.
  19.  DIN EN 50131-1 (VDE 0830-2-1) abgerufen am 29. Juni 2010.

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