Hochzeit

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Hochzeitsfeier (auch Heirat , Trauung oder einfach nur Hochzeit genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe . Das Wort Hochzeit leitet sich von Hohe Zeit (Festzeit) ab, das Wort Trauung vom gegenseitigen Vertrauen .

Bisweilen wird das Wort Heirat heute auch für das Schließen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.

In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum (im Orient bis mehrere Tage) statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer „gradualistischen Annäherung an die Ehe“. Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut und Bräutigam betrachtet werden.

Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift , Morgengabe , Brautbuch ). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.

Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend .

Bedeutung

Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen . Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden, das heißt, es muss nach der Eheschließung Geschlechtsverkehr stattfinden, damit sie vollgültig ist. So ist in der katholischen Kirche eine nicht vollzogene Ehe zwar gültig, kann aber anders als eine vollzogene Ehe durch Gnadenakt geschieden werden (dies ist nicht mit dem kirchenrechtlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln).

Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.

Begriffliches

Hochzeit

Die Vorsilbe „Hoch“ bzw. ihre Wurzel „hu“ bedeuten so viel wie schwellen, wachsen und schwanger sein. [1] Früher wurde der Begriff für jede hohe Feier verwendet. [2] Er kommt vom mittelhochdeutschen hōhzīt (hōhgezīt) und vom althochdeutschen hōhzīt zu altsächs. hōhgitīd und anord. hātīð. [3] Bis ins späte Mittelalter konnten damit weltliche Feste oder die Feste des Kirchenjahres bezeichnet werden. [4] [5] Hochzeit ist ein Begriff, der ursprünglich „Festzeit“, also jedes hohe Fest (auch die Eheschließung) bezeichnete, sich aber auf die Bedeutung „Eheschließung“ reduziert hat. Er betont die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Heirat oder Verpartnerung.

Heirat

Das Wort Heirat leitet sich von althochdeutsch hīrāt ab und ist ein Kompositum , das sich aus zwei Wurzeln zusammensetzt. Die Silbe hei- geht auf germanisch *hīwa[n] („Haus“, „Hausgemeinschaft“) zurück, das von der indogermanischen Wurzel *kei („liegen“, hier in der Bedeutung „Lager“, „sich niederlassen“) abgeleitet wird, aus der sich auch die Wörter um lat. civis („Hausgenosse“, „Bürger“) und dt. Heim ableiten. Die Silbe -rat ist mit raten und reden verwandt und bezeichnete ursprünglich „Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind“, dann die „Besorgung“ dieser Mittel, schließlich auch „Fürsorge“. [6] Zunächst bezeichnete mittelhochdeutsch der hîrât (maskulinum) den geordneten [7] ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst später die Eheschließung und Vermählung. [8] [9]

Lebenspartnerschaft

Ob der Begriff Heirat / heiraten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft gilt, oder es dort besser verpartnern heißt, war 2002 noch offen. [10] Heirat und heiraten wird von manchen Journalisten auch für das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet. [11] Nachdem der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) dieser Sicht anfangs folgte [12] , benutzt er mittlerweile auch den Begriff verpartnern . [13] Volker Beck und Bündnis 90/Die Grünen [14] , Die Linke [15] , andere Journalisten [16] und Verlage [16] [17] verwenden den Begriff verpartnern . Gegner der rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren wie Wuestenstrom [18] lehnen die Bezeichnung Heirat für Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab. In einigen Ländern sind gleichgeschlechtliche Ehen heterosexuellen rechtlich dagegen völlig gleichgestellt, so dass der Ehebegriff geschlechtsunabhängig verwendet wird.

Verheiratet

Das Adjektiv „verheiratet“ ist der juristische Ausdruck für den Familienstand von Ehepartnern. [19] Verheiratet zu sein ist einer von verschiedenen möglichen Familienständen . Der Begriff ist vom Verb „heiraten“ grammatikalisch abgeleitet, wird aber nur auf Eheleute, nicht aber auf Lebenspartner angewandt.

Verpartnerung

Zur Klarstellung oder zur Abgrenzung vom Eingehen der Ehe, wird unter anderem vom LSVD der Begriff Verpartnerung verwendet. [20] Auch das deutsche Recht kennt neben den Familienständen ledig , verheiratet , verwitwet und geschieden noch einen weiteren, vom Gesetzgeber allerdings nicht näher bezeichneten, Familienstand für Personen, die in der Lebenspartnerschaft leben. [21] Im Einwohnermeldewesen werden die Kürzel LP für verpartnert (Lebenspartnerschaft), LA für entpartnert (Lebenspartnerschaft aufgehoben) und LV für partnerhinterblieben (Lebenspartner verstorben) verwendet.

Trauung

Nach dem deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm [22] kommt das Wort Trauung von Treue wie etwa auch in Vertragstreue und von Vertrauen, wie etwa das Vertrauen der Brautleute ineinander. Es bekam schon früh seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens von Braut und Bräutigam, die Zeremonie sowie den rechtlichen Akt der Eheschließung. Der Begriff Trauung ist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprünglich das „Anvertrauen“ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der Eheschließung als solches, auch in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. Die Trauung ist der wichtige Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt. Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung , wobei die letzteren beiden keine rechtliche Relevanz erlangen.

Vermählung

Das Wort Vermählung stammt vom mittelhochdeutschen mehelen , das „versprechen“ bzw. „verloben“ bedeutete, basiert also auf dem Gedanken des Eheversprechens bzw. des Verlöbnisses .

Rahmen

Standesamtliche Trauung

Die Trauung oder Eheschließung ist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes ) das Rechtsgeschäft , durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Auch Bürgermeister können, wenn sie von ihrem Gemeinderat zum Standesbeamten ernannt worden sind, Trauungen vornehmen. Dies wird länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt. In Bayern etwa ist dies ohne weitere Voraussetzungen üblich, in Sachsen z.B. nur vereinzelt und nur, wenn der Bürgermeister die entsprechende Qualifikation erworben und die gleiche Prüfung abgelegt hat wie alle Standesbeamten. Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden.

Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland, Schweiz und Österreich) allein die standesamtliche Eheschließung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf in der Regel nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültiger Personalausweis , Auszug aus dem Geburtenbuch , Familienbuchabschriften bei eventuellen Vorehen und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig. [23] Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich.

Die standesamtliche Trauung steht in einigen Ländern (beispielsweise Deutschland oder Dänemark) auch homosexuellen Paaren offen. In der Schweiz hingegen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe gleichkommt. Formell handelt es sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft (Art.75i ZStV).

Kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Schweden und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. Im Vereinigten Königreich , Irland , Spanien , Polen , Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z. B. Griechenland und Dänemark ) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.

Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Wo es notwendig ist (z. B. Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes ), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein . Nach katholischem Verständnis ist erst mit der öffentlichen Trauung (vgl. Brautmesse ) die kirchenrechtliche Gültigkeit der Eheschließung gegeben, da die Eheleute sich gegenseitig das Ehesakrament gespendet haben. [24] Die evangelische Kirche versteht die kirchliche Trauung als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z. B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.

Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören und ein Partner Mitglied der Konfession ist, in deren Kirche die Trauung durchgeführt werden soll. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession obliegt dem Pfarrer bzw. der Kirchengemeindeleitung vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Bei der katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner wie auch mit einem Nichtchristen, zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung kirchlich heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof eine „ Dispens von der Formpflicht“ einholen.

Wenn einer der Partner katholisch oder evangelisch ist und beide eine sogenannte „ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen – und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, die mit dem sogenannten „ Formular C “ die Option eines ökumenisch erarbeiteten Trauritus vereinbart haben, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken.)

Kirchliche Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Ein Segnungsgottesdienst ist anstatt der kirchlichen Trauung bei gleichgeschlechtlichen Paaren in einer Reihe von Kirchen erlaubt, die liturgische Handreichungen für die Segnungszeremonie dieser Paare herausgebracht haben. Durchgeführt werden solche Segnungsgottesdienste in der Regel von der/dem OrtspastorIn, soweit diese(r) dazu bereit ist.

So werden beispielsweise homosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, von derzeit 13 evangelischen Landeskirchen der EKD (Stand:2014) und von einigen Kantonalkirchen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds in den Kirchen in einem Gottesdienst gesegnet. Ebenso ist dies in der altkatholischen Kirche ermöglicht worden sowie beispielsweise in der Protestantischen Kirche der Niederlande , in der Vereinigten Protestantischen Kirche in Belgien , in der Christian Church (Disciples of Christ) , in der Evangelical Lutheran Church in America , in der Evangelical Lutheran Church in Canada und in der Anglican Church of Canada .

In den lutherischen skandinavischen Kirchen von Schweden , Dänemark und Norwegen , in der Isländischen Staatskirche , in der Vereinigten Protestantische Kirche Frankreichs , in der Metropolitan Church , in der United Church of Christ , in der United Church of Canada , in der Presbyterian Church in den Vereinigten Staaten, in der anglikanischen Episkopalkirche in den USA , in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau , in der Evangelischen Kirche im Rheinland , in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wurden regulär kirchliche Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt.

Freie und weltlich-humanistische Trauung

Für eine freie oder weltlich-humanistische Trauung entscheiden sich traditionell Paare, die einander ihr Jawort in einer feierlichen Zeremonie ohne die feste Bindung an eine bestimmte Konfession geben möchten. Dabei können religiöse Elemente eine Rolle spielen, müssen es aber nicht. Damit bietet dieser zeremonielle Akt eine Alternative zu einer kirchlichen Trauung und schließt so auch die Paare mit ein, die unterschiedlicher Konfession oder konfessionslos sind. [25] [26]

Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Darüber hinaus bieten diese Formen der Trauung auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine über die standesamtliche Registrierung hinausgehende Zeremonie. Auch Konfessionslose können sich frei trauen lassen. Zudem wählen auch immer mehr Geschiedene, die früher bereits kirchlich geheiratet hatten und sich mit ihrem neuen Partner dennoch eine ähnliche Zeremonie oder eine Segnung wünschen, diesen Weg.

Freie und humanistische Trauungen sind in Deutschland weder kirchenrechtlich noch zivilrechtlich relevant, sie werden in der Regel ergänzend zur standesamtlichen Trauung von den Brautpaaren gewünscht. Der soziale Aspekt – das Eheversprechen vor Familienangehörigen und Freunden – untermauert die Tiefe der Bindung. Durch eine Unabhängigkeit von traditionellen Vorgaben ist außerdem eine selbstbestimmte und individuelle Gestaltung der Zeremonien möglich.

Durchgeführt werden diese Trauungen von Freien Theologen [25] und weltlich-humanistischen Feiersprechern. [27] [28]

Hochzeitsjubiläen

Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren sowie die Diamantene Hochzeit nach 60 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Sehr selten kommt die so genannte Gnaden-Hochzeit vor, bei der das Paar stolze 70 Jahre verheiratet ist.

Geschichtliche Entwicklung

Eine Ehe, welche unter Christen immer als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität verstanden wurde, wurde durch contractio (Ehevertrag, Eheversprechen) und consummatio (Vollzug der Ehe) geschlossen. Damit hatten sich die Brautleute das Ehesakrament gespendet. Weil der Vollzug zur Rechtsgültigkeit der Ehe erforderlich war, wurde er bisweilen unter Zeugen vorgenommen oder durch „Beweise“ dokumentiert. [29] Im Allgemeinen galt aber die widerlegbare rechtliche Vermutung des Ehevollzugs ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bräutigam seine Braut „heimführte“ und zu sich nahm. Da eine Scheidung undenkbar war, konnte die Ehe nur aufgelöst werden, wenn das Fehlen einer Voraussetzung bei der Eheschließung nachzuweisen, die Ehe also von vornherein ungültig gewesen war (vgl. Ehenichtigkeit ). Ansonsten war zwar eine „Trennung von Tisch und Bett“ möglich, die Wiederheirat der getrennten Partner mit einem neuen Partner aber ausgeschlossen.

Bis ins Mittelalter war die formelle Trauung für die Gültigkeit und Anerkennung einer Ehe noch nicht verpflichtend. So waren privat im familiären Rahmen geschlossene Verlöbnisse und Eheversprechen, darunter auch heimliche „Winkelehen“ ( Matrimonia clandestina ), aus kirchlicher Sicht voll rechtsgültige eheliche Verbindungen. Nach der Reformation wurde zunächst von den weltlichen Obrigkeiten in protestantischen Gebieten, mit dem Konzil von Trient dann auch von der katholischen Kirche die öffentliche kirchliche Trauung durch den Pfarrer und vor Zeugen als obligatorische Eheschließungsform etabliert ( Formpflicht ). [30] Damit begann die ausschließliche Zuständigkeit der Kirchen für die Eheschließung. Die Kirchen wurden dabei auch die alleinigen rechtlichen und moralischen Instanzen in Ehe- und Familiensachen. Diese Phase endete mit der Einführung der bürgerlichen Ehe im 19. Jahrhundert.

Lange Zeit waren die meisten Brautleute bis zur Hochzeit offiziell Jünglinge und Jungfrauen . In älteren Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im Allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. Anderenfalls wurde die Braut als „deflorata“ oder (wenn sie schwanger war) gar „impraegnata“ bezeichnet, und die Trauung fand „auf Verordnung“ bzw. „in der Stille“ statt, wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt.

In Deutschland galt von 1875 bis 2008 die obligatorische Zivilehe , was heißt, dass nur standesamtlich verheiratete Paare zur Trauung in die Kirche durften. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schritt, beging eine Ordnungswidrigkeit. Die Kirchen fordern die Ziviltrauung weiterhin zumindest für den Normalfall, denn kirchliche Trauungen vor der Ziviltrauung in Fällen von Todesgefahr und sittlichem Notstand waren als „Nottrauungen“ anerkannt. [31]

Seit dem 13. Jahrhundert ist das Beilager und dessen besondere Form, die Trauung per Stellvertreter (Handschuhehe) belegt. Hier fand die formelle Trauung in Abwesenheit eines der Partner, meist des Bräutigams, statt, der sich durch einen Boten oder Bevollmächtigten vertreten ließ. Diese Form der Eheschließung war besonders in Adelskreisen verbreitet. In einer Reihe von Ländern ist die Stellvertretertrauung auch heute noch zulässig.

Eine Sonderform der Eheschließung war die Ferntrauung , die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.

Während der Teilung Deutschlands wurde in der damaligen DDR die Sozialistische Eheschließung Alternative zur kirchlichen Trauung propagiert. Dabei fand zunächst im festlichen Rahmen mit Musik etc. die standesamtliche Trauung in einem Kulturhaus bzw. im Betrieb der Ehepartner statt, wobei der Betriebsleiter bzw. Parteisekretär eine Ansprache hielt. Im Anschluss an die Trauung besuchte das Brautpaar ein Denk- oder Ehrenmal für die gefallenen sowjetischen Soldaten, wo sie den Brautstrauß als Zeichen der Verbundenheit und Staatstreue niederlegten.

Bis Juli 1998 war es nötig, vor der Trauung ein Aufgebot zu bestellen, weil man meinte, so etwaige Ehehindernisse aufdecken zu können; diese Funktion wurde mit der Zeit aber ohnehin von den Standesämtern bereits im Vorfeld übernommen.

Literatur

  • Clausdieter Schott : Trauung und Jawort. Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung. 2. Aufl., Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt/M. 1992.
  • Eva Tenzer: Ja! Alles übers Heiraten von Antrag bis Zuhören. G. Kiepenheuer, Berlin 2008, ISBN 978-3-378-01096-3 .
  • Angelika-Benedicta Hirsch: Warum die Frau den Hut aufhatte. Kleine Kulturgeschichte des Hochzeitsrituals. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, ISBN 978-3-525-60437-3 .
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