Individualreise

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Eine Individualreise ist eine Reise, bei der der Reisende die erforderlichen Leistungen einzeln bucht. Gegensatz dazu ist die Pauschalreise.

Neben dieser rechtlichen Definition bezeichnet der Begriff Individualreise zudem eine Reise, die durchgeführt wird, ohne zuvor Leistungen zu buchen. Die nötigen Leistungen – Unterkunft, Ausflüge etc. – werden spontan vor Ort, je nach Bedarf erworben. Bei dieser Form der Reise wird in der Regel eine Anreise zuvor eingekauft oder geplant, alles andere ergibt sich dann während des Verlaufs der Reise.

Soweit die Buchung direkt bei den jeweiligen Leistungsträgern (Hoteliers, Beförderungsunternehmen etc.) erfolgt, ist die Einordnung als Individualreise unproblematisch. Bei Buchung der Einzelleistungen – auch verschiedener Anbieter – über ein und dasselbe Reisebüro soll indes nach der Entscheidung ClubTour/Gonçalves Garrido, Rs. C-400/00, vom 30. April 2002, des Europäischen Gerichtshofs unter bestimmten Umständen bereits eine Pauschalreise vorliegen, zu deren Veranstalter das Reisebüro wird. Dies ist dann der Fall, wenn das Reisebüro nicht als Reisevermittler auftritt, sondern die Reiseleistungen im eigenen Namen erbringt – die eigentlichen Leistungserbringer werden dem Kunden dabei nicht genannt.

Rechtliche Behandlung

Bei Individualreisen schließt der Reisende nicht wie bei der Pauschalreise einen einheitlichen Vertrag mit einem Reiseveranstalter, sondern für jede Einzelleistung einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Leistungsträger, der auch Reiseveranstalter sein kann. Dementsprechend findet auch nicht pauschal Reisevertragsrecht Anwendung, sondern die für den jeweiligen Vertragstyp (Dienst-, Werk-, Mietvertrag etc.) einschlägigen Vorschriften.

Sind Leistungsträger und Reisender in unterschiedlichen Staaten ansässig, stellt sich grundsätzlich die Frage, welche nationale Rechtsordnung anwendbar ist. Sie ist je nach den Umständen des Einzelfalls anhand des Internationalen Privatrechts zu beantworten.

Wirtschaftliche Bedeutung

2004 hatten Individualreisen in Deutschland bezogen auf die Gesamtzahl der Reisen einen Marktanteil von 68,5 %, bei den Auslandsreisen nur von 58,7 %.

Vor- und Nachteile

Zentraler Vorteil einer Individualreise ist die größere Flexibilität. Der Kunde kann die Reise maßgeschneidert nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen, die zu besuchenden Orte selbst auswählen und den Zeitplan selbst bestimmen. Insbesondere erlangt er so auch Zugang zu Orten, die im Rahmen von Pauschalreisen mangels Nachfrage oder wegen schwerer Durchführbarkeit nicht angeboten werden.

Andererseits trägt der Reisende den Organisationsaufwand und die Verantwortung für das Gelingen selbst. Kann er etwa einzelne Leistungen deshalb nicht nutzen, weil andere ausfallen, so muss er sie ggf. trotzdem bezahlen. Auch hat er keinen zentralen Ansprechpartner, sondern muss sich mit einer Vielzahl von Akteuren auseinandersetzen. Je nach Reiseziel und Reisezeit sind Preisvorteile sowohl bei der Individualreise als auch bei der Pauschalreise erzielbar.

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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