Oldtimer

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Der Begriff Oldtimer bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug (insbesondere ein Automobil , einen Lastkraftwagen , einen Omnibus , ein Motorrad oder einen Traktor ), daneben auch eine Lokomotive oder ein Schiff , das je nach Klassifizierung eine bestimmte Altersgrenze von z. B. 30 Jahren überschritten hat.

Begriff

Oldtimer

Der Begriff Oldtimer ist wie der Begriff Klassiker im Deutschen ein Oberbegriff und als solcher unscharf. Oldtimer wird überwiegend auf technische Geräte und Gebrauchsgüter bezogen, also nicht auf Lebewesen, Gebäude, Kunstwerke oder Geistiges; beispielsweise ist die Süßspeise Pfirsich Melba ein Klassiker, aber kein Oldtimer. Während Oldtimer ihre Bezeichnung nur dem Umstand verdanken, dass sie vor vielen Jahren hergestellt wurden, aus der Mode und Gebrauch kamen, aber die Zeit bis heute überdauert haben, kann ein Klassiker auch nagelneu sein. Er verdankt seine Existenz einer zeitlosen Grund- oder Detailidee, die seit ihrer Einführung immer wieder, möglicherweise sogar unverändert, aufgegriffen wurde, z. B. das klassische Kleidungsstück Zweireiher .

Allen als Oldtimer bezeichneten Gegenständen ist gemeinsam, dass sie ihre Zeit überlebt haben, sich oft aber in einem guten technischen und Pflegezustand befinden und manchmal immer noch funktionieren wie am ersten Tag. Ihr regelmäßiger Gebrauch im Alltag ist jedoch nicht mehr zeitgemäß oder teilweise sogar verboten, weil sich technische, ergonomische und Sicherheitsanforderungen geändert haben. Verwendet wird der Begriff auch in der Musik, etwa im Jazz, wo von Oldtime-Sound oder Oldie gesprochen wird.

Ohne weitere Angaben meint der Begriff Oldtimer im Deutschen Kraftfahrzeuge mit Sammlerwert, die nicht mehr als reine Gebrauchsfahrzeuge dienen, sondern auch zu repräsentativen, spekulativen oder ideellen Zwecken. Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke . Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.

Genaue Begriffsdefinition finden sich aber dazu selten, teilweise tauchen sie im Reglement des Oldtimer-Weltverbandes FIVA und des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) auf. Mitunter werden die vorgenannten Begriffe von Kfz-Versicherungen zur Unterscheidung von Tarifgruppen benutzt, allerdings uneinheitlich.

Englischer Sprachraum

Das Wort Oldtimer ist ein Scheinanglizismus , „ old-timer “ wird in der englischen Sprache als Bezeichnung für Veteranen , ältere Menschen und als Wortspiel für die Alzheimer-Krankheit verwendet. Für die deutsche Bedeutung von „Oldtimer“, die pauschal alle Autos mit Sammlerwert ab einem gewissen Alter meint, gibt es im Englischen keine Entsprechung; dort werden mehrere gleichrangige Begriffe mit unterschiedlicher Altersklassifizierung verwendet, mit Vorsilben wie classic , veteran , antique , Brass Era ( deutsch   „Messing-Ära“ ), pre-WWII ( deutsch   „Vorkriegsmodell“ – gemeint ist der Zweite Weltkrieg ), post-war ( deutsch   „nach dem Krieg“ ) oder vintage , jeweils gefolgt von car, truck, motorcycle usw. Teilweise unterscheidet sich die Bedeutung der Begriffe noch je nach Land und Organisation, so kann etwa in den USA ein antique car etwas anderes meinen als in Großbritannien.

Schnauferl

Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, diese entspricht aber heute wohl nicht mehr dem Zeitgeschmack – dabei ist sie weniger verniedlichend, als man annehmen könnte, denn sie bezieht sich ganz konkret auf das Geräusch des Schnüffelventils , das bei frühen Viertaktmotoren als Einlassventil verwendet wurde. Das typische Geräusch gab dem im Jahr 1900 gegründeten Allgemeinen Schnauferl-Club (ASC) seinen Namen, der heute der älteste existierende Oldtimer-Club in Deutschland ist.

Veteran

Der Begriff Veteran wird teilweise synonym mit Oldtimer benutzt, teilweise bezeichnet er Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Die heute im allgemeinen Sprachgebrauch nur noch selten benutzte Bezeichnung Veteran wurde bis in die 1960er- und 1970er-Jahre verwendet. Der 1959 in Neckarsulm gegründete VFV ( Veteranen Fahrzeug Verband ) bezieht sich in seinem Namen auf diesen Begriff. In der Schweiz ist „Veteran“ die offizielle Bezeichnung für ein historisches Fahrzeug.

Youngtimer

Ältere Fahrzeuge, die noch keine Oldtimer sind, werden im deutschsprachigen Raum als Youngtimer bezeichnet. Das Wort „Youngtimer“ ist ein Scheinanglizismus, der im Englischen keine Bedeutung besitzt. Die vergleichbare englische Bezeichnung ist „ modern classic “.

Scheunenfunde

Als Scheunenfund bezeichnet man landläufig ein altes Fahrzeug, das lange Zeit überdacht abgestellt und vergessen wurde. Oft handelt es sich bei Scheunenfunden um historische Alltagsfahrzeuge mit relativ geringer Laufleistung. Scheunenfunde sind meist nicht in einem fahrbaren Zustand.

Klassifizierungen

Klassifizierung nach Ländern

Deutschland

Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten . Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr . Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz ; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.

Die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und die Technik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen – von Fall zu Fall unterschiedlich – grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.

Sammler-07-Wechselkennzeichen

Bis 28. Februar 2007 konnte ein 07-Wechselkennzeichen erteilt werden für Sammler-Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt waren; seit dem 1. März 2007 kann ein solches Kennzeichen nur noch für mindestens 30 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge erteilt werden. Zu erkennen ist die rote 07er-Nummer (z. B. ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (z. B. ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Zur roten 07er-Nummer gehört jeweils ein rotes Heftchen (in den Bundesländern verschieden), in welches die Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z.Zt. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 Euro und für 07er-Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 Euro.

Auch nach dem 28. Februar 2007 bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder weiter gültig. Für befristet mit 07er-Status zugelassene Fahrzeuge gilt, dass manche, die jünger als 30 Jahre sind, den 07er-Status verlieren, jedoch nicht unbedingt alle. Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz der Zulassung für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.

Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.

Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt; zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltagsgebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechselkennzeichen. 07er-Fahrzeuge dürfen ohne Umweltplakette in sämtliche Umweltzonen einfahren. In vielen Städten und Kreisen ist das 07-Kennzeichen schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.

Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:

  1. Der Oldtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 30, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 30 Jahre sein.
  2. Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
  3. In einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
  4. Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldtimer zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldtimer im Wechsel bewegt werden dürfen.
  5. Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
  6. polizeiliches Führungszeugnis ist in vielen Landkreisen vorzulegen.

Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.

Oldtimer-H-Kennzeichen

In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das H für Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Üblicherweise werden die Kennzeichen als Euro-Kennzeichen herausgegeben, auch wenn das Fahrzeug vorher ein DIN-Kennzeichen trug. Alle Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit, ebenso alle Diesel mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen einfahren. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird. Als Faustformel für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt hier: Je älter das Fahrzeug, desto niedriger der Beitrag. [1]

Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Ein weiterer Vorteil dieses Status‘ liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt.

In Bremen und Hessen galt nach 2010 eine Ausnahmeverordnung, nach der gegen eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro anstatt EU-„H-Kennzeichen“ auch DIN-Kennzeichen mit dem H-Zusatz vergeben werden konnten; die Möglichkeit wurde wieder abgeschafft, da sie gegen Bundesrecht verstieß.

Bestand an ausgewählten Oldtimern

Aufgeführt ist die Anzahl der in Deutschland angemeldeten Personenkraftwagen von ausgewählten Oldtimer-Modellreihen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres laut Kraftfahrt-Bundesamt , unabhängig von ihrem Alter oder dem Führen des H-Kennzeichens.

Modellreihe 2008 [2] 2009 [2] 2010 [2] 2011 [3] 2012 [4] 2013 [5] [6] 2014 [7]
Volkswagen Käfer 54.226 53.227 51.800 51.241 50.106
Sachsenring Trabant 38.912 37.124 34.846 33.726 32.997 32.485 32.311
Mercedes-Benz /8 (/8) 14.881 14.950 14.732 14.588
Citroën 2CV 14.063 13.613 13.120 12.874 12.646
Automobilwerk Eisenach Wartburg 8.727 8.222 7.769 7.485 7.349 7.195 7.134
Mercedes-Benz W 110 / W 111 / W 112 (Heckflosse) 5.843 5.896 5.831 5.794
Opel Manta 3.942 3.889 3.871 3.836 3.787
BMW 02 3.743 3.775 3.724 3.758
Fiat Nuova 500 3.340 3.438 3.476 3.528
Ford Capri 2.685 2.650 2.523 2.514 2.584
Renault 4 3.274 2.575 2.300 2.211 2.108

Österreich

In Gesetzestexten spricht man in Österreich von Historischen Fahrzeugen . Historisch ist laut Kraftfahrzeugsgesetz § 2 Abs. 1 Z. 43 ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand

a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder

b) das älter als 30 Jahre und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist. (§ 131b) .

Spielraum: in Zweifelsfällen entscheidet der Minister, zur Entscheidungshilfe gibt ein ehrenamtlicher Expertenbeirat Empfehlungen: generell, etwa für die oben erwähnte Fahrzeugliste (der Firma Eurotax), sowie zu Einzelanträgen, wie für nicht aufgelistete Modelle oder besondere Ausstattung. Erhaltungswürdig ist Originalität: dazu müssen sich die Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden. Zubehör oder Ersatzteile dürfen bis 10 Jahre nach Erzeugung des Kfz im Handel angeboten worden und müssen handelsüblich oder werksnahe sein, dürfen den Originaleindruck nicht beeinträchtigen und sind nachweispflichtig (Literatur, Prospekte, Fotos o. Ä.). Ein innerhalb dieser Grenzen veränderter Grundcharakter des Fahrzeugs und seiner technischen Konstruktionsmerkmale führt entsprechend dem Baujahr des betreffenden Teils zu einer Neueinstufung (bezüglich entsprechend jüngerer, also strengerer einzuhaltender Bedingungen: Sicherheit, Abgas usw.).

Gebrauch (…) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nachweis ist möglich 1) über einen speziellen Versicherungsvertrag sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste Methode), 2) über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät, 3) über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch. (Das ist stets mitzuführen; ausführlicher Eintrag vorab, genaue Daten unmittelbar nach der Fahrt; Organisationen: 4 Veteranenclubs sowie die 2 größten Autofahrerclubs.)

Weiters u. a. zu beachten: EU-konforme Lärmgrenze von 89 dB(A), sofern kein strengeres Kriterium gilt, und Begutachtung alle zwei Jahre.

Schweiz

In der Schweiz gelten Automobile je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Veteranen. Ein Fahrzeug erhält jedoch nicht automatisch den Veteranenstatus. Damit ein Oldtimer als Veteran eingetragen wird, muss er sich bei der Motorfahrzeugkontrolle in besonders gutem Zustand präsentieren und absolut original sein. Genaue Richtlinien in puncto Zustand gibt es indes nicht, es gilt offiziell das Kriterium „erhaltenswert“. Konkret bedeutet dies, dass der Prüfungsexperte das Fahrzeug nur als Veteran akzeptiert, wenn beispielsweise Schweißarbeiten an der Karosserie in sehr hoher Qualität durchgeführt wurden oder wenn sämtliche Gummiteile ersetzt worden sind, die auch nur ansatzweise Verschleiß aufweisen. Je nach Kanton und Experte liegt die Hürde höher oder tiefer. Unter einer steuerlich begünstigten Veteranenzulassung können je nach Kanton bis zu fünf oder zehn Fahrzeuge eingetragen sein, der Fahrer darf jedoch nicht mehr als 3000 km pro Jahr mit einem solchen Fahrzeug zurücklegen. Veteranenfahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen, müssen nur alle sechs Jahre im Verkehrsprüfzentrum ( Straßenverkehrsamt ) zur Fahrzeugkontrolle (ansonsten alle zwei Jahre). Fahrer von Veteranen sind nur dann dazu verpflichtet, Sicherheitsgurte anzulegen, wenn ihre Fahrzeuge nach Mai 1972 (Einführung der Gurtpflicht) in Verkehr gesetzt wurden. Sind jedoch Gurte montiert, müssen diese auch angelegt werden.

Italien

In Italien gelten Automobile ab 20 Jahren als Veteranen (sogenannte: Auto d’epoca oder Auto di interesse storico e collezionistico).

Klassifizierung nach Baujahr

Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD und dem ADAC verwendet wird, ist wie folgt eingeteilt:

  • Klasse A, Ancestor , vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904
  • Klasse B, Veteran , vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
  • Klasse C, Vintage , vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930
  • Klasse D, Post Vintage , vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945
  • Klasse E, Post War , vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960
  • Klasse F, Fahrzeuge der Baujahre vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970
  • Klasse G, Fahrzeuge vom 1. Januar 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze

Eine Klasse H existiert derzeit noch nicht, man spricht, wie etwa beim Int. Concours d’Elegance in Schwetzingen , von Klassikern der Zukunft – classics of the future .

Zusätzliche Bezeichnungen wie Edwardians , Kaiserzeit , und Youngtimer (Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren) sind international nicht gebräuchlich und haben lediglich nationale Bedeutung. Das beweist die Entfernung des Begriffes Youngtimer aus der Klasse F des FIVA-Technical Codes, die ab 2010 unbenannt bleibt. Die ebenfalls häufig verwendeten Begriffe Vorkriegs- und Nachkriegs-Oldtimer sind in ihrer Definition unklar und werden nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Gemeint ist dabei der Zweite Weltkrieg.

Klassifizierung nach Zustand

Bewertungssystem

Zur Klassifizierung des optischen und technischen Zustandes und zur Wertermittlung von Oldtimern hat sich in der Szene das nachfolgende Notensystem etabliert. Es dient hauptsächlich zur finanziellen Werteinschätzung des Fahrzeugs beim Kauf oder Verkauf sowie als Kriterium bei Oldtimer-Versicherungen. Zur Verwendung der Tendenzen (+ oder −) siehe unter Abgrenzung der Zustandsnoten .

  • Note 1 (sehr guter Zustand)
Der makellose Zustand nach gerade vollendeter, fotodokumentierter kompletter Automobilrestaurierung durch einen Fachmann für genau den restaurierten Typ, der hierfür mit hohem Aufwand exzellente Arbeit geleistet haben muss.
Auf Englisch oftmals „Body Off Restoration“ genannt: Die Karosserie ist hierzu vom Fahrwerk getrennt gewesen, alle Achsen herausgenommen worden (letztlich ist jede Verschraubung usw. gelöst gewesen und jedes Einzelteil inspiziert und überholt worden).
Der Wagen ist wie neu oder sogar besser , denn eine sehr sorgfältige Restaurierung kann den ursprünglichen Werks-Auslieferungszustand hinsichtlich Verarbeitungsqualität und Rostschutz übertreffen. Dazu gehören auch „Matching Numbers“, d. h. der Nachweis, dass ein bestimmtes Fahrzeug mit genau demselben Motor und dem Getriebe vom Band lief, mit dem er jetzt ausgerüstet ist. Soweit nachvollziehbar, gilt dies auch für alle übrigen Teile (etwa beim Porsche 356 oder Aston Martin lässt sich eine solche Aussage für weitere Teile treffen). Außerdem müssen sowohl die Lackfarbe als auch die Farbe der Innenausstattung der Originalfarbe entsprechen.
„Note Eins“ ist ein äußerst seltener Zustand, gewiss weitaus weniger häufig reell bewertet, als man ihn angepriesen liest. Die Faustformel ist: Nur einer von vier angebotenen verdient die „Eins“. Häufiger Fehler falschbehaupteter „Einser“ ist das Hinzufügen von Chrom, wo original keiner war. Einzige Abweichung, die zugelassen ist: Das frühere Cadmieren; es wird heute aus Umweltschutzgründen nicht mehr ausgeführt.
  • Note 2 (guter Zustand)
Zustand, wie ihn ein komplett restaurierter Wagen nach ca. drei Jahren pfleglichem Gebrauch hat. Zulässig sind Gebrauchsspuren in Form von ausgebesserten Steinschlägen , Putzspuren im Lack, Spuren an der Pedalerie. Auch den Zustand zwei erreicht man nach einer aufwendigen Restaurierung, wobei an die Ausführungsqualität und die Originaltreue hohe Anforderungen zu stellen sind. Verbesserungen, z. B. ein Getriebe aus einem anderen Modell oder etwa ein anderer Vergaser bei VW – Boxermotoren , sind grundsätzlich zulässig, müssen aber zeitgenössisch und rückbaubar sein. Auf keinen Fall darf ein „Zustand 2“-Wagen Rost aufweisen, gleich in welchem Umfang oder ob er noch unsichtbar ist.
  • Note 3 (gebrauchter Zustand)
Zustand, wie ihn ein total restaurierter Wagen nach ca. zehn Jahren pfleglichem Gebrauch hat. Die meisten Oldtimer entsprechen dieser Zustandsnote. Der augenfälligste Unterschied zur Note 2 besteht darin, dass Fahrzeuge im Zustand 3 Rost aufweisen dürfen (jedoch nicht an tragenden Teilen). Der Motor sollte in Typ und Leistung (nicht im Baujahr) dem Motor des Originalfahrzeugs entsprechen. Der „Zustand 3“-Wagen ist sofort gebrauchstauglich und verkehrssicher. Es liegt kein akuter Reparaturbedarf vor, auch nicht zum Bestehen der Hauptuntersuchung .
  • Note 4 (verbrauchter Zustand)
Ein „Zustand 4“-Wagen ist fahrbereit, weist aber erhebliche Mängel und deutlichen Verschleiß auf, wie etwa strukturelle Rostschäden, eine verschlissene Innenausstattung oder einen überholungsbedürftigen Motor. Das Fahrzeug ist aber in allen Teilen vollständig (wenn auch nicht immer original) und nicht zerlegt. Die nächste Hauptuntersuchung ist nur mit erheblichem Reparaturaufwand zu bestehen. Für den Wert eines solchen Wagens ist entscheidend, ob sich der Wagen „auf dem Weg der Besserung“ oder auf dem „absteigenden Ast“ befindet. Zur erstgenannten Kategorie gehört ein Fahrzeug, dessen Restaurierung bereits begonnen hat. Letzterer Gruppe gehören Fahrzeuge an, die über die Jahre stetig abgenutzt wurden und auf diesem Weg in den Zustand 4 geraten sind.
  • Note 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand)

Note 5: Citroën 2CV von 1960

Fahrzeuge im Zustand 5 sind nicht verkehrssicher, nicht fahrbereit und nur mit sehr hohem Aufwand restaurierbar. Sie sind häufig seit mehreren Jahren stillgelegt und nicht in allen Teilen vollständig. In der Regel werden diese Fahrzeuge als sogenannte Teileträger gehandelt (bzw. mit der Angabe „zum Ausschlachten“). Hier hängt der Wert des Wagens maßgeblich von zwei Faktoren ab, nämlich zum einen der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und zum anderen dem Maß der Schäden an der Bodengruppe oder an der Karosserie . Fahrzeuge im Zustand 5 sind mehr wert, wenn die Versorgung mit Teilen noch gut ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hersteller eine gute Ersatzteilversorgung auch für Oldtimer hat oder wenn eine Szene aus Liebhabern und Händlern eine funktionierende Ersatzteilversorgung sicherstellt, wie z. B. bei vielen englischen Fahrzeugen. Auf ähnlich hohem Niveau befindet sich allerdings auch die Ersatzteilversorgung durch BMW , Porsche und Mercedes-Benz für ihre alten Modelle. Meist hat dies allerdings dann auch einen der Qualität der Ersatzteilversorgung entsprechenden Preis zur Folge.
Der Schrottwert stellt dabei keine Sockel-Linie für den Wert dar, da es oftmals ideelle Gründe gibt, ein Fahrzeug zu erhalten und nicht der (teilweise ökonomischeren) Metallverwertung zuzuführen. Es kann dadurch die paradoxe Situation entstehen, dass ein Produkt durch Aufwenden von Arbeit weniger wert geworden ist.
  • Note 6 (nicht vorhanden)

Diese Note bekommen nur Bauteile und Baugruppen bei der Ermittlung der Gesamtnote eines Wagens. Jedes Bauteil, das fehlt, wird mit Note 6 bewertet.

  • Sondernote „unrestauriertes Original“
Seit einiger Zeit setzt sich die Ansicht immer mehr durch, dass ein Fahrzeug, das über „ Patina “ verfügt und dessen Erscheinung gleichsam von einer anderen Zeit berichtet, einen höheren Wert genießen soll. Ein Wagen, der Zeitzeuge ist und eine Geschichte erzählen kann, wird dann als „unrestauriertes Original“ bezeichnet. Obwohl, schon der Abnutzung wegen, nach den vorgenannten Kriterien allenfalls eine Note von 3 oder 4 in Betracht kommt, erreichen solche Fahrzeuge oft den Wert eines Wagens mit Zustand 2. Dies ist insbesondere bei Fahrzeugen der Fall, die es zu einer gewissen Berühmtheit gebracht haben, z. B. durch Fernsehauftritte, Rennsiege oder Rekordfahrten.
Diese Frage wird in den Clubs oftmals kontrovers diskutiert, weil sich von einem behauptet wertvollen, unrestaurierten Wagen die Besitzer von Wagen, die aufwendig mit hohen Kosten und viel Zeiteinsatz restauriert wurden, provoziert fühlen: wie könne es sein, dass ein Auto mit schlechter, alt gewordener Lackierung wertvoller sei als ein neu lackierter Wagen? Das Argument ist: Einen neuen Lack kann man beliebig jederzeit kaufen, nicht jedoch den originalen, zeitlich passenden Neulack zum Produktionszeitpunkt: Der ist unersetzlich.
Dass diese Ansicht überhaupt aufkommen und sich durchsetzen konnte, dürfte in dem besseren Korrosionsschutz der Hersteller seit etwa den 1980er-Jahren begründet sein: Bei Baujahren etwa seit dieser Zeit ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein Wagen mit „Patina“ noch keine schweren Korrosionsschäden hat und somit sowohl Gebrauchstüchtigkeit als auch Restaurierungsfähigkeit leichter gegeben sind.

Heute werden unrestaurierte Fahrzeuge nach den sog. A-Kriterien bewertet, die den Grad an originaler Substanz dokumentieren. Tatsächlich kosten besonders originale Fahrzeuge heute bis zum 3-fachen des Zustandes 1. Dieser Trend lässt sich speziell in Amerika beobachten wo originale Fahrzeuge öffentlich versteigert werden und die Nachfrage hoch ist. Im Zuge der Erstellung der „Charta von Turin“, die eine Anleitung für den Umgang und die Bewahrung des technischen Kulturgutes sein soll, werden diese Fahrzeuge als Kunstwerke und unwiederbringliche Zeitzeugen klassifiziert.

Abgrenzung der Zustandsnoten

Die Zustandsnoten, die ein Verkäufer angibt, entsprechen in ihrer übergroßen Mehrzahl nicht dem tatsächlichen Zustand. Insbesondere bleibt festzustellen, dass die „Tendenzen“ (z. B. 2 minus) in Zustandsangaben oft eine Erfindung des Verkäufers sind und benutzt werden, um den Ausgangspunkt für Verhandlungen festzulegen, also eine Diskussion, dass ein Fahrzeug im behaupteten Zustand „Zwei minus“ in Wahrheit nur im Zustand drei oder vier ist, gar nicht erst zulassen zu wollen. Innerhalb der Zustandsnoten gibt es dann für die Preise Handelsspannen , die nach oben oder unten ausgenutzt werden können.

Die Note 1 wird in aller Regel nicht offen gehandelt, wenn, dann selten nur unter Insidern und Clubmitgliedern, da die Kosten, die erforderlich sind, um einen Wagen auf Zustand Eins zu halten oder ihn gar wieder in Zustand Eins zu versetzen, extrem hoch sind. Ein Einser-Besitzer wird in aller Regel sein Auto lebenslang nicht mehr hergeben wollen, Erbfälle sind daher der Regelfall für einen Besitzerwechsel.

Obwohl einige Definitionen der Zustandsnote 2 mit denen des bundesdeutschen „ H-Kennzeichens “ übereinstimmen, ist die Bewertung keineswegs deckungsgleich. Tatsächlich gibt es mehr Übereinstimmungen mit der Note 3: das frisch erhaltene H-Kennzeichen sichert einigermaßen einen Zustand 3 ab, ist jedoch durchaus kein Nachweis, ein Fahrzeug befinde sich im Zustand 2. Dies wird oftmals zwar der Fall sein, jedoch oftmals auch nicht, weil nicht alle Details original sind. Fehlkäufe angeblicher Zustand-Zwei-Fahrzeuge sind letztlich oft die teuersten Käufe, wenn sich dann herausstellt, dass etliche Merkmale zur Originalität nicht gegeben sind. Daher ist immer eine kundige Begleitung beim Kauf anzuraten, wenn eigene Kompetenz beim Käufer fehlt. Experten sind in den Markenclubs zu finden, oftmals mit höherem speziellen Wissensstand als die mit breiter Basis arbeitenden Kraftfahrzeug-Sachverständigen und Gutachter.

Obwohl sich Zustände nur auf das Gesamtfahrzeug beziehen (also nicht „im wesentlichen Zustand 2“ oder „ Karosserie Zustand 3“), ist der Wert eines Oldtimers von vielen wertbildenden Faktoren abhängig. Wenn etwa eine Baugruppe oder ein Merkmal deutlich vom Gesamtzustand abweicht (Zustand-3-Oldtimer mit Motorschaden oder mit neuem Motor), müssen Mehrwerte oder Reparaturkosten gesondert berücksichtigt werden, um einen realistischen Marktpreis zu erhalten. Die Wiederaufbau-Kosten sind dabei regelmäßig höher als der Marktwert. Aus diesem Grund gibt es etwa für „Zustand 1“-Autos keinen signifikanten Markt . Als Faustformel für den Wert eines Oldtimers gilt die „3-zu-1-Regel“, die besagt, dass man für drei Euro, die man in den Wagen investiert, bei einem Verkauf nur einen zurückerhält. Zudem bleibt der Wert der eigenen Arbeitskraft unberücksichtigt.

Klassifizierung mittels FIVA-Fahrzeugpass

Der FIVA-Fahrzeugpass (FIVA Identity Card) wird von der FIVA für anerkannte historische Fahrzeuge nach einer Prüfung ausgegeben. In Deutschland ist die Nationale Vertretung der FIVA der ADAC . Der Pass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und dient der zweifelsfreien Identifizierung eines Fahrzeuges, um so den immer häufiger auftretenden Fälschungen von Fahrzeugen vor allem im Hochpreissegment entgegenzuwirken. Der FIVA-Pass trifft jedoch keine Aussage über die Originalität eines Fahrzeugs. Hierauf wird in einer Art Disclaimer auf der Rückseite des Dokumentes hingewiesen.

Die Einstufung nach Baujahren entspricht der o. g. Klassifizierung von A bis G.

Die Technische Klassifikation erfolgt über Fahrzeugklassen und Erhaltungsgruppen. Die am häufigsten auftretende Klassifizierung ist „A3“. „A1“ und „A2“ sind sehr selten.

Fahrzeugklassen

  • Typ A: Standard – serienübliche Ausstattung
  • Typ B: zeitgenössisch verändert – zu ihrer Zeit verändert
  • Typ X: Ausnahme – Veränderungen nach ihrer Zeit
  • Typ C: Nachbau – Nachbau eines historischen Fahrzeugs

Erhaltungsgruppen

  • Gruppe 1: authentisch – komplett im Originalzustand
  • Gruppe 2: original – lückenlose Historie, nie restauriert
  • Gruppe 3: restauriert – restauriert, unerhebliche Abweichungen
  • Gruppe 4: wiederaufgebaut – nahe an der Hersteller-Spezifikation wieder aufgebaut

Szene

Geschichte

Eine Avantgarde der Oldtimerszene bildete sich bereits im frühen 20. Jahrhundert. [8] In England steigerte der London to Brighton Veteran Car Run das öffentliche Interesse an der Extravaganz historischer Fahrzeuge. Von dort brachten Sammler ungewöhnliche Autos nach Deutschland. Die Besitzer schlossen sich Clubs an und werden inzwischen auf internationaler Ebene durch den FIVA repräsentiert. Die optische Attraktivität der Oldtimer in Verbindung mit allgemeiner Begeisterung für Technik und dem hohen Freizeitwert des Hobbys ließ schließlich eine breite Szene entstehen. [9] [10] Zum Erhalt der Originalität der Fahrzeuge hat sich ein geschäftliches Umfeld entwickelt, das neben Händlern und spezialisierten Werkstätten auch die Fachpresse und Websites einschließt. [11] Oldtimer-Fans sind auch zunehmend eine Zielgruppe der Fremdenverkehrswerbung. Ein Beispiel dafür ist das „Oldtimerland Bodensee“, das von Touristik-Organisationen, Museen, Messe-Veranstaltern u.ä. gemeinsam vermarktet wird. [12]

Inzwischen hat sich, neben der bisher hauptsächlich behandelten Originalitäts-Fraktion der Oldtimerszene, eine meist recht junge und vitale Szene herausgebildet, die Oldtimer als einen Teil ihres Lebensstils betrachten. Herausragend hier sicherlich die Rockabilly – und Hot-Rod -Szene, die mit Sicherheit einen bedeutenden Teil der, wenn auch zumeist US-amerikanischen, Automobilgeschichte und -kultur repräsentiert. Diese Szenen sind aufgrund ihrer subkulturellen Abgrenzung und fehlender Vorschriftswerke eher zugänglich, wenn finanzielle Mittel weniger im Vordergrund der Beschäftigung mit interessanten Fahrzeugen stehen. Hier werden beispielsweise auch Oldtimer, die sich nicht im Originalzustand befinden, gesucht und geschätzt. Meistens ist ein zeitgenössisches Tuning von Fahrzeugen dabei durchaus Ziel von Umbauten und Leistungssteigerungen. Bei der herkömmlichen Bewertung zur Vergabe eines H-Kennzeichens wie auch von Oldtimerversicherungen wird diese wachsende Szene in Deutschland bisher wenig beachtet.

Präsentation

Oldtimer sind im öffentlichen Straßenbild nur begrenzt wahrnehmbar, da der Bestand zugelassener Oldtimer nur wenige Millonstel des Fahrzeuggesamtbestandes ausmacht und ihre Laufleistung etwa ein Zehntel ist. [13] [14] Daher werden sie der interessierten Öffentlichkeit in Verkehrsmuseen präsentiert. Neben diesen Dauereinrichtungen werden Oldtimer temporär auf Fachmessen sowie im Rahmen von Oldtimertreffen gezeigt.

Oldtimertreffen

Rund um den Globus finden zwischen Frühling und Herbst Oldtimertreffen statt. Bei diesen Ereignissen, die oftmals von einschlägigen Clubs organisiert werden, können die Besitzer, die ja meist erheblichen Aufwand für die Ersatzteilbeschaffung und Restaurierungsarbeit hineingesteckt haben, ihre Oldtimer dem Publikum vorführen. Auch die Fahrzeughersteller entdeckten in den vergangenen Jahren den Werbewert der älteren Fahrzeuge ihrer Produktion, bauten Fahrzeugmuseen auf und unterstützen (zumeist) die Markenclubs.

Oldtimerrallyes

Oldtimerrallyes werden auf lokalem, regionalem bis hin zu internationalem Niveau gefahren. Beispiele für Rallyes mit internationalem Charakter sind die Mille Miglia in Italien, die Sachs Franken Classic und der AvD-Oldtimer-Grand-Prix in Deutschland, die Flying Scotsman in Großbritannien oder die Silvretta Classic und Ennstal-Classic in Österreich.

Hierbei geht es größtenteils um Gleichmäßigkeitsprüfungen (auf nicht-internationalem Niveau oftmals auch Orientierungsaufgaben) und nicht um das Erreichen von Bestzeiten. Es wird hierfür eine Vielzahl an sportlichem Gerät in die Fahrzeuge eingebaut, angefangen bei Funkuhren und Wegstreckenzähler bis hin zu Rallycomputern. Wie auch bei anderen Sportarten geht es vielen Teilnehmern eher um das Fahren und den sozialen Aspekt als um das Erreichen des ersten Platzes – trotz des Ehrgeizes, den einige Teilnehmer entwickeln, ist es kein Profisport.

Literatur

  • „OldtimerMarkt OldtimerPraxis Spezial: Motorradpreise 2007“, Seite 11 (siehe hierzu auch den Artikel „Das Notenheft“ in selbigem Heft ab Seite 8).
  • Himmelreich, Klaus / Hahn, Wolfgang, Handbuch des Fachanwalts für Verkehrsrecht , 3. Aufl., Köln 2010, Verlag Luchterhand, ISBN 978-3-472-07593-6 , Kap. 46: Oldtimerrecht, S. 2641 ff. (zu den Einzelthemen „Oldtimerkauf“, „Oldtimerrestaurierung“, „Oldtimerzulassung“, „Oldtimerversicherung“, „Oldtimerveranstaltung“).
  • Mark Schönleiter: „Oldtimerrecht in der Rechtsprechung deutscher Zivilgerichte – Eine Zusammenstellung oldtimerspezifischer Urteile“, Hamburg 2013, ISBN 978-3-00-045077-8 .

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Einzelnachweise

  1.  Karsten Röbisch: Rollende Kulturgüter – so sind Oldtimer versichert. GDV, 12. Mai 2015, abgerufen am 13. Mai 2015. 
  2.  a b c Jahresbericht 2009. Kraftfahrt-Bundesamt, S. 22, abgerufen am 15. Oktober 2014 (PDF; 2,1 MB). 
  3.  Immer weniger Trabis. Kraftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 15. Oktober 2014 (PDF; 123 kB). 
  4.  Bestand an Personenkraftwagen am 1. Januar 2012 nach Herstellern und ausgewählten Merkmalen. In: Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 2, 1. Januar 2012. Kraftfahrt-Bundesamt, Juli 2012, S. 6, abgerufen am 15. Oktober 2014 (PDF; 5,0 MB). 
  5.  Jeder 100. Personenkraftwagen ein Oldtimer. Kraftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 15. Oktober 2014 (PDF; 137 kB). 
  6.  Bestand an Personenkraftwagen am 1. Januar 2013 nach Herstellern und ausgewählten Merkmalen. In: Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 2, 1. Januar 2013. Kraftfahrt-Bundesamt, Juli 2013, S. 6, abgerufen am 15. Oktober 2014 (PDF; 4,2 MB). 
  7.  Bestand an Personenkraftwagen am 1. Januar 2014 nach Herstellern und ausgewählten Merkmalen. In: Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 2, 1. Januar 2014. Kraftfahrt-Bundesamt, Juli 2014, S. 8, abgerufen am 15. Oktober 2014 (PDF). 
  8.  Bernhard Ebel (Hg.): Automotive Management, 2014, S. 467 ff.
  9.  Martin Halder: Von Gebäuden, Menschen und Motoren, in: Nicolai Oliver Herbrand (Hg.): Schauplätze dreidimensionaler Markeninszenierung, 2008, S. 433.
  10.  Christian Suhr: DDR-Lastwagen-Klassiker, 2005, S. 6.
  11.  Matthias Becker, Axel Grimm, A. Willi Petersen, Reiner Schlausch (Hg.): Kompetenzorientierung und Strukturen gewerblich-technischer Berufsbildung, 2000, S. 39.
  12.  Dossier: Oldtimer am Bodensee Sammlung von Zeitungsartikeln und Internetlinks, aufgerufen am 27. November 2014.
  13.  Oldtimer-Bestand wächst weiter
  14.  Fahrzeugbestand
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