Renovieren

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Als Renovierung , schweizerisch Renovation , (v. lat. renovare ‚erneuern‘) bezeichnet man Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken . Man beseitigt Schäden aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch und stellt den ursprünglichen Stand der Nutzbarkeit wieder her – oder einen besseren, dem aktuellen Stand der Technik (bzw. aktuellen Bauvorschriften) näheren oder entsprechenden Zustand; Letzteres nennt man Sanierung (smaßnahme).

Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten Mietverträgen meist Sache des Mieters; nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig (Ausnahme: Kleinreparaturen). (Details siehe Schönheitsreparatur ).

Abzugrenzen von der Renovierung ist die Restaurierung eines Bauobjekts mit Denkmalwert .

 

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