Riester-Rente

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Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners , eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.

Zulageberechtigte Personen

Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben nachfolgend genannte, rentenversicherungspflichtige Personen ( § 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen: C-269/07) [1] dürfen Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, in den Versichertenkreis aufgenommen werden. Riester-Sparer mussten bis zu dieser Entscheidung die Förderung zurückzahlen, wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbrachten. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Arbeitnehmer- Freizügigkeit innerhalb der EU.

Unmittelbar zulageberechtigte Personen

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ,
  • Amtsträger
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker (allerdings mit Befreiungsmöglichkeit gem. § 2 Ziff. 8 SGB VI, nach 18 Jahren oder 216 Monaten Pflichtbeitragszeiten) und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG),
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
  • Bezieher von Krankengeld ,
  • ALG-II -Empfänger über § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI (Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger sind nach § 3 Abs. 3, 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig und haben damit einen Anspruch auf Riesterförderung. Wer aufgrund zu hohen Vermögens keinen ALG-II-Anspruch hat, wird in § 10a Abs. 1 Satz 3 den Pflichtversicherten gleichgestellt und hat ebenfalls Anspruch auf Riesterförderung).
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
  • Wehr- und Zivildienstleistende ,
  • geringfügig Beschäftigte , die sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen (sogenannte Aufstocker , eigener RV-Beitragsanteil 2013 = 3,9 %),
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld , sofern diese zuvor pflichtversichert waren,
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird,
  • vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
  • Kindererziehende (nachdem sie die Kindererziehungszeiten beantragt haben)

Mittelbar zulageberechtigte Personen

Ehe- oder Lebenspartner von unmittelbar Zulageberechtigten erhalten ebenfalls Zulagen, wenn sie in einen eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen ( § 79 Vorlage:§/Wartung/buzer Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung [2] [3] ). Voraussetzung ist, dass sie nicht selbst unmittelbar förderberechtigt sind, nicht dauernd vom Partner getrennt leben und beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben ( § 79 Satz 2 EStG).

Wer 60 Euro pro Kalenderjahr nicht aufbringt, erhält bei mittelbarer Zulageberechtigung keinerlei Zulage ( § 79 Vorlage:§/Wartung/buzer Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung [2] [3] ). Bis einschließlich 2011 waren für die mittelbare Zulageberechtigung keine eigenen Beiträge erforderlich ( § 79 Vorlage:§/Wartung/buzer Satz 2 EStG in der bis 31. Dezember 2011 geltenden Fassung).

Nicht zulageberechtigte Personen

Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige,
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten – sogenannte verkammerte Berufe ),
  • Seit 2013: Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job), die der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben,
  • Bis Ende 2012: geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (400-Euro-Job), die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
  • Alters rentner ,
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit und
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Fördervoraussetzungen

Die Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Der Zulageberechtigte darf die angesparten Mittel vor der Auszahlungsphase nicht schädlich verwenden . Zudem ist mit Hilfe des Anbieters rechtzeitig ein Antrag zu stellen.

Zertifizierter Vertrag

Die Voraussetzungen für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen durch die BaFin sind gemäß Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz :

  • Zu Beginn der Auszahlungsphase muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) garantiert werden.
  • Leistungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschlüssen ab 2012: 62. Lebensjahr) erbracht werden (Ausnahme: Berufsgruppen, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung einen früheren Rentenbeginn vorsieht, z. B. Piloten und Bergarbeiter),
  • Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes , der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist.
  • Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
  • Der Versicherer hat weitreichende Informations- und Offenlegungspflichten zu erfüllen (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Auskünfte über den Stand des Altersvorsorgevermögens sowie Beitragsmittelverwendung und Anlageaspekte der Kapitalanlage).
  • Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit muss vorhanden sein.
  • Laufende Beitragszahlung.

Die gesetzlichen Vorgaben können durch verschiedene Sparformen erfüllt werden:

  • Banksparpläne , die zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt werden, über die dann die Auszahlung stattfindet,
  • klassische private Rentenversicherungen (gegebenenfalls mit zwingendem Ausschluss der Kapitaloption),
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen ,
  • Fondssparpläne ,
  • innerhalb der betrieblichen Altersversorgung die Pensionskasse , der Pensionsfonds und die Direktversicherung gemäß § 3 Vorlage:§/Wartung/buzer Nr. 63 EStG,
  • Wohnriester-Darlehen und Bausparverträge.

Die Anbieter von Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen müssen den Kapitalerhalt garantieren. Da sich die Garantie mithilfe von Aktienfonds nicht darstellen lässt, verwenden die Fondsgesellschaften und Versicherungen Wertsicherungsmodelle. Diese Anlagekonzepte beruhen darauf, dass Rentenfonds mit Schuldnern hoher Bonität sichere Renditen erwirtschaften. Der Aktienanteil in den Sparplänen ist maximal so hoch, dass Verluste an den Aktienmärkten bis zum Ende der Laufzeit durch die sicheren Erträge der Renten ausgeglichen werden. Versicherungen verwenden statt der Rentenfonds meist den Deckungsstock der eigenen klassischen Lebensversicherungen für die Kapitalgarantie. [4]

Keine schädliche Verwendung

Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen, bei

  • Kündigung des Riester-Vertrages, es sei denn, das vorhandene Kapital wird auf einen anderen (anbieterunabhängigen) Tarif übertragen oder für eine selbst genutzte Wohnung (§ 92a EStG) verwendet.
  • Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn; ausschließlich der Ehepartner kann, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, das vollständige Vertragsguthaben des Verstorbenen übernehmen, Kinder oder andere nahe Verwandte jedoch nicht.
  • Verwendung der Mittel vor der planmäßigen Auszahlungsphase (Ausnahme: Verwendung für die selbst genutzte Wohnung im Sinne des § 92a EStG)
  • Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Eine Stundung bis zum Beginn der Rentenzahlung und dann wiederum eine Tilgung i. H. v. 15 % der Rente kann vereinbart werden. Das geht solange, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist.

Bei Ruhenlassen des Vertrages ohne Auszahlung des Guthabens muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.

Antrag

Der Riester-Sparer hat zwei Jahre Zeit, über den Anbieter die Zulage zu beantragen. Dazu müssen gegebenenfalls Kindererziehungszeiten oder Statuswechsel bei der DRV (rückwirkend) angezeigt werden. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne jährlich die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen. Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen müssen die für die Besoldung zuständigen Stelle innerhalb von zwei Jahren nach Ende des Beitragsjahres zur Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung Bund ermächtigen. Fehlt die Einwilligung kann sich bei verheirateten Besoldungsempfängern ein mittelbarer Zulageanspruch ergeben. [5]

Höhe der Förderung

Die Förderung besteht aus der Altersvorsorgezulage (Grundzulage zuzüglich gegebenenfalls Kinderzulage(n)) und Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG. Nur wenn der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird, erhält der Sparer die ungeschmälerte Zulage. Liegt die Beitragszahlung unter dem Mindesteigenbeitrag schmälert sich die Zulage im Verhältnis der geleisteten Beiträge zum Mindesteigenbeitrag. Der Sonderausgabenabzug der Beiträge einschließlich Zulage erfolgt, wenn die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug den Zulagenanspruch übersteigt.

Mindesteigenbeitrag/Sockelbeitrag

Der Mindesteigenbeitrag ist der Betrag, der mindestens geleistet werden muss, um die ungekürzte Zulage zu erhalten. Er beträgt derzeit 4 % der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich Zulagenanspruch. Die Anpassung des Mindesteigenbetrages muss der Sparer selbst veranlassen.

Jahr [6] vom rentenversicherungspflichtigen
Einkommen des Vorjahres
höchstens
jedoch
pro Jahr
2002 / 2003 1 % 525 €
2004 / 2005 2 % 1050 €
2006 / 2007 3 % 1575 €
seit 2008 4 % 2100 €

Der maximal erforderliche Mindesteigenbetrag errechnet sich aus dem Höchstbetrag in Höhe von 2.100 Euro (seit 2008) vermindert um den individuellen Zulagenanspruch (Grundzulage/Kinderzulage).

Der Sockelbeitrag ist der Beitrag, der mindestens geleistet werden muss, um überhaupt eine Zulage zu erhalten ( § 86 Abs. 1 Satz 4, 5 und Abs. 2).

Sockelbetrag
pro Arbeitnehmer
ohne Kind ein Kind zwei Kinder
2002 bis 2004 45 € pro Jahr 38 € pro Jahr 30 € pro Jahr
seit 2005 60 € pro Jahr

Unmittelbar Zulageberechtigte, deren Vorjahreseinkommen unter 1.500 € lag oder mittelbar Zulagenberechtige müssen als Mindestbeitrag den Sockelbeitrag in Höhe von 60 € einzahlen ( § 79 Satz 2 EStG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung)

Höhe der Grundzulage und Kinderzulage

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und Kinderzulage(n) zusammen:

Jahr [7] jährliche
Grundzulage
pro Person
jährliche
Kinderzulage
pro Kind
2002 / 2003 38 € 46 €
2004 / 2005 76 € 92 €
2006 / 2007 114 € 138 €
seit 2008 154 € 185 €
(300 € *)

(*) für alle ab dem 1. Jan. 2008 geborenen Kinder

Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Sie steht dem Kindergeldempfänger zu, bei verheirateten Eltern der Mutter, auf Antrag dem Vater ( § 85 EStG).

Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten ( § 79 EStG ).

Berufseinsteiger-Bonus

Ein Riester-Sparer erhält im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulageberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist ( § 84 EStG, „Berufseinsteiger-Bonus“). Bei Kürzungen der Grundzulage (beispielsweise weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.

Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung

Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug [8] pro Jahr
2002 / 2003 525 EUR
2004 / 2005 1.050 EUR
2006 / 2007 1.575 EUR
seit 2008 2.100 EUR

Die geleisteten Beiträge samt Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Erläuterungsteil zum Bescheid über die Einkommensteuer die Bemerkung „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge ( § 10a EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“

Auszahlungsphase

Die Riesterrente ist in der Auszahlungsphase voll zu versteuern. Die Auszahlungen aus einer im Rahmen einer Betriebsrente abgeschlossenen Riesterrente sind voll kranken- und pflegeversicherungspflichtig, sofern der Versicherungsnehmer gesetzlich krankenversichert ist ( § 248 Vorlage:§/Wartung/buzer SGB V). Letzteres betrifft auch Versicherungen von Angestellten im öffentlichen Dienst bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder ( VBL ). Bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung wird bei den Finanzämtern ein Wohnförderkonto geführt. Auf Grundlage dieses Wohnförderkontos erfolgt in der Auszahlungsphase eine Besteuerung.

Zuständigkeiten

Die mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in Brandenburg an der Havel übertragen. Die ZfA ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund und übernimmt die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und gegebenenfalls Rückforderung von Zulagen. Sie steht dazu im Kontakt mit Finanzämtern, Anbietern, Besoldungsstellen und Familienkassen.

Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen und ZfA

Der Riester-Sparer stellt den Zulagenantrag über das Unternehmen, bei dem er den Sparvertrag abgeschlossen hat. Dieses informiert in elektronischer Form die ZfA darüber. Vorgänge, wie beispielsweise die schädliche Verwendung von Zulagen, werden ebenfalls weitergegeben. Dies dient zur Beschränkung des hohen bürokratischen Aufwands. Zu diesem Zweck hat die ZfA ein sogenanntes Kommunikationshandbuch veröffentlicht, in dem die technischen Modalitäten des Datenaustauschs festgelegt sind. [9]

Datenschutz

Für die Zulagenbeantragung wird eine Reihe von Daten erhoben, die für den eigentlichen Vertragsanbieter unerheblich sind. Dazu gehören Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug. Da der Anbieter diese Daten aber vorhalten und bearbeiten muss, ist das Verfahren aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. Die Daten werden an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit den Finanzämtern, Familienkassen und ggf. Besoldungsstellen. Da die Familienkasse bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber des Anlegers ist, geraten auf diesem Weg Daten an den Arbeitgeber, die dieser nicht für eigene Zwecke benötigt. Beamte benötigen eine Einverständniserklärung des jeweils zuständigen Landesamts für Besoldung und Versorgung.

Qualität der Riester-Verträge

In einer Untersuchung der klassischen Riester-Rentenversicherungen im September 2012 schneiden nur 5 von 29 Angeboten gut ab. Der Modellkunde von Finanztest erhält je nach Qualität des Angebots eine garantierte Rente zwischen 138 Euro und 161 Euro Monatsrente. Bezieht der Kunde 15 Jahre lang seine Rente, können 4140 Euro Garantierenten-Unterschied entstehen. [10]

Auch bei Riester-Banksparplänen werden Unterschiede festgestellt. Zwischen den besten und schlechtesten Banksparplänen im Test liegt ein Renditeabstand von mehr als 1,5 Prozentpunkten. Legt man das niedrige Zinsniveau des Herbstes 2012 zugrunde, erbringen die besten Sparpläne bei Monatsraten von 150 Euro nach 15 Jahren rund 3600 Euro mehr Riester-Vermögen als andere Angebote. Bei einem höheren Zinsniveau fiele der Unterschied höher aus. [11]

Nicht um eine Rente, sondern um eine günstige Hausfinanzierung geht es bei Riester-Bausparverträgen. Im Test der Stiftung Warentest sind die besten Angebote so gut wie klassische Bausparverträge, bringen aber zusätzlich noch viele Tausend Euro Förderung. Je nach Modellkunde liegen zwischen den besten und schlechtesten Angeboten im Test mehrere Hundert Euro Unterschied. [12]

Zeitliche Entwicklung und Summe der staatlichen Zulagen

Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge
Jahr Riesterverträge Staatliche Zulagen
Mio. Euro
2001 1,40 Mio. xxx
2002 3,37 Mio. xxx
2003 3,92 Mio. xxx
2004 4,19 Mio. 70
2005 5,63 Mio. 190
2006 8,05 Mio. 250
2007 10,76 Mio. xxx
2008 12,15 Mio. xxx
2009 13,25 Mio. 1010
2010 14,36 Mio. 1100
2011 15,31 Mio. 1260
2012 15,68 Mio. 1360
2013 15,89 Mio. xxx
2014 (Stand: 3. Quartal) 16,01 Mio. xxx

[13] [14]

Änderungen in der Riester-Rente

2005

Durch das Alterseinkünftegesetz , das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungskriterien von elf auf fünf reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer höheren Akzeptanz durch die Bürger dienen sollte. Der Erfolg dieser Maßnahme ist jedoch strittig. Um die Attraktivität der Riester-Rente für Vermittler zu erhöhen, wurde gleichzeitig die Auszahlung der Provision auf einen Zeitraum von fünf Jahren konzentriert. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass von dem Altersvorsorgevermögen ab Rentenbeginn bis zu 30 % ausgezahlt werden können und das restliche Kapital der lebenslangen Verrentung dient. Bei einer Vollauszahlung (schädliche Verwendung – siehe unten ) tritt neben der Rückzahlung der Förderungen für Neu-Verträge die volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten. Ferner braucht der Versicherte die Zulage nicht mehr jedes Jahr erneut zu beantragen, sofern er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt hat.

2006

Das Alterseinkünftegesetz führte gemäß einer EU-Richtlinie für alle ab 2006 angebotenen Tarife zwingend die sogenannten Unisex-Tarife ein. Bei diesem Tarif erhalten Frauen und Männer (geschlechtsunabhängige Risikobewertung) bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Da die voraussichtliche Lebenserwartung für die Kalkulation der Tarife sich bisher am Geschlecht orientierte und Frauen statistisch die höhere Lebenserwartung haben, führte die Einführung von Unisex-Tarifen zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer. Männer müssen mithin seit 1. Januar 2006 bei Neuabschlüssen für die gleiche Rentenleistung etwa 6,5 % mehr Beiträge aufwenden.

2007

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ab 2006 wurde als Ersatz eine Förderung im Rahmen des Riester-Sparens durch die große Koalition im Koalitionsvertrag versprochen. Von Anfang an war geplant, dass das Fördervolumen deutlich geringer als bei der früheren Eigenheimzulage sein werde (Einnahmeverbesserung für den Staat).

2008

Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan fürs Alter spart, kann das angesparte Kapital ab sofort auch für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die Entschuldung oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge sind jetzt förderfähig. Außerdem gibt es die Riester-Zulagen für Tilgungsleistungen auf Wohnungsbaukredite. Voraussetzung ist jeweils, dass die Immobilie selbst genutzt wird (Änderung der § 82 Vorlage:§/Wartung/buzer und § 92a Vorlage:§/Wartung/buzer EStG). Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht (Änderung des § 85 Vorlage:§/Wartung/buzer EStG). Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen (Änderung des § 84 Vorlage:§/Wartung/buzer EStG). Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 Euro.

2010

Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht weiterhin unmittelbare Zulagenberechtigung, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde (Änderung der § 10a Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 und § 52 Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 24c EStG).

Die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie ist auch im EU/EWR-Ausland möglich. Das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen kann jetzt auch hierfür genutzt werden (Änderung des § 92a Vorlage:§/Wartung/buzer EStG). Es handelt sich dabei um die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen – nicht jedoch die Schweiz oder die Türkei. Die Förderung bleibt auch im Falle eines Wegzugs ins EU / EWR -Ausland erhalten. Rückforderungen sind nicht mehr vorgesehen. Ein Umzug in die Schweiz oder in die Türkei bleibt allerdings förderschädlich.

2012

Mit Beginn des Jahres 2012 sinkt der Garantiezins für Neuabschlüsse von Riester-Verträgen von 2,25 auf 1,75 Prozent (Änderung des § 2 Vorlage:§/Wartung/buzer der Deckungsrückstellungsverordnung ). Die Reduzierung wurde vom Bundesministerium für Finanzen in Kooperation mit dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft beschlossen. Ehepartner von unmittelbar Zulagenberechtigten erhalten Zulagen, wenn sie selbst zwar nur mittelbar berechtigt sind, aber einen pflichtversicherten Ehepartner haben und in den eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen (Änderung des § 79 Vorlage:§/Wartung/buzer Satz 2 EStG).

2013

Im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes werden im Wesentlichen vier Änderungen an der Riester-Rente vorgenommen. [15]

  1. Es wird ein einheitliches Produktinformationsblatt eingeführt, das wesentliche Kennzahlen zur Ertragserwartung und zu enthaltenen Kosten enthält (Neufassung des § 7 Vorlage:§/Wartung/buzer AltZertG).
  2. Die Wechselkosten bei einem Anbieterwechsel werden begrenzt. Der alte Anbieter darf maximal 150 € Wechselkosten veranschlagen. Der neue Anbieter darf Abschluss- und Vertriebskosten nur auf maximal 50 % des übertragenen Kapitals anrechnen (Änderung des § 1 Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 AltZertG).
  3. Im Rahmen des Wohn-Riesters wird die Möglichkeit eingeführt, bereits während der Ansparphase förderunschädlich Kapital zu entnehmen. Zudem können bestimmte Modernisierungsarbeiten finanziert werden (Änderung des § 92a Vorlage:§/Wartung/buzer EStG).
  4. Die Möglichkeit, im Rahmen eines Riester-Vertrags zusätzlich das Berufsunfähigkeitsrisiko abzusichern, wird ausgeweitet (Einfügung eines § 2 Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1a AltZertG in Verbindung mit Änderung des § 10 Vorlage:§/Wartung/buzer Abs 1 Nr. 2 EStG).

Kritik an Konzept und Ergebnis

Am Konzept der Riester-Rente wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt. Da harte Fakten fehlten, hat sich das DIW Berlin für eine systematische Überprüfung der Riesterrente ausgesprochen. [16]

  • Verschiedene Studien [17] [18] [19] [20] zeigen, dass Personen mit geringem Einkommen, trotz hoher Förderquoten, seltener die staatliche Förderung in Anspruch nehmen als der Durchschnitt der Bevölkerung.
  • Ein häufiger Kritikpunkt ist die Kompliziertheit von Riesterverträgen. [21] Laut einer Untersuchung von Ökotest im Jahre 2011 liegen bei manchen Anbietern die Gebühren über den staatlichen Zulagen. [22]
  • Eine Gruppe von Ökonomen hat im Dezember 2007 in einer Studie [23] festgestellt:
    • Noch offen sei die Frage, ob die Subventionen der Versicherungsanbieter durch die Riester-Förderung einen schweren Verstoß gegen die marktwirtschaftliche Ordnung darstellen.
    • Die Ergebnisse der Studie lassen den Schluss zu, dass ein Einfluss der Riester-Förderung auf die Sparneigung der Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen nicht existent oder sehr klein sei.
    • Die vielen im Beobachtungszeitraum abgeschlossenen Riester-Verträge seien nur scheinbar ein Erfolg, denn die Ergebnisse deuteten auf starken Abzug von Kapital aus anderen Sparformen und damit starke Mitnahmeeffekte hin.
  • Der Banksparplan stellt eine in der Regel gebühren- und risikofreie Anlageform dar, wird jedoch, wie Tests ergeben haben, von den Sparkassen weniger gerne angeboten als riestergeförderte Lebensversicherungen verschiedener Vertragspartner, die für die Berater häufig höhere Provisionen bedeuten, für den Kunden aber mit höheren Gebühren und höherem Risiko verbunden sind.
  • Die Riester-Rente lohne sich nicht für Geringverdiener und für Personen, die längere Zeiten beschäftigungslos waren, da alle Einkünfte aus der Riester-Rente nach der derzeitigen Rechtslage mit der Grundsicherung im Alter verrechnet werden. Wer es nach 35 Beitragsjahren nicht über 700 Euro Rente schafft, für den sei die Riester-Rente ein Verlustgeschäft.
  • Die Leistungen aus einer Riester-Rente sind in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig ( nachgelagerte Besteuerung ). Durch Zahlung der sogenannten Riester-Zulage wird für die Altersvorsorgebeiträge ein Zuschuss gewährt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird auf Antrag geprüft, ob die Beiträge durch die Riester-Zulage zumindest von der Einkommensteuer freigestellt wurden ( Günstigerprüfung ). Wenn nicht, so werden die Beiträge als zusätzliche Sonderausgaben anerkannt und damit von der Einkommensteuer freigestellt, die Einkommensteuer wird im Gegenzug um die (gesondert zu beantragende) Zulage erhöht. In vielen Fällen (Veranlagung gemäß Grundtabelle, Doppelverdienerehepaare) ist die Riester-Zulage also kein „Geschenk“ des Staates, sondern dient lediglich dazu, eine doppelte Besteuerung zu verringern. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge aber immer an.
  • Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge in der Einzahlungsphase stets an. In der Auszahlungsphase findet für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nun eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung statt: Der Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner bemisst sich nach dem Gesamteinkommen, d. h. einschließlich der Auszahlung aus der Riester-Rente. – Nach § 238a SGB V werden „die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt“. Zu den sonstigen Einnahmen gehören auch die Auszahlungen der Riester-Rente. Bei pflichtversicherten Rentnern findet hingegen keine Verbeitragung statt.
  • Der ehemalige Bundestagsabgeordnete, Publizist und Diplom-Volkswirt Albrecht Müller stellt in seinem Artikel Riester-Rürup-Täuschung – prüfen Sie selbst nach [24] dem Konzept der Riester-Rente insgesamt ein vernichtendes Urteil aus. Er kritisiert, dass die Riester-Rente aus Sicht des Allgemeinwohls betrachtet eine Verschwendung von Steuergeldern sei, und begründet das damit, dass das bisherige Umlageverfahren um vieles günstiger und effizienter sowie insgesamt sozialer sei. Die Förderung der Riester-Rente subventioniere hingegen die Finanz- und Versicherungswirtschaft, ohne dass das zu einem Vorteil für die Gesellschaft führe. Zusammenfassend führt er aus: „Man kann die Entscheidung für den teuren Umweg zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge nur verstehen, wenn man fragt, wer daran verdient: Die Finanzwirtschaft, die an der Umstellung beteiligten Wissenschaftler und auch viele Politiker. Die Zerstörung der gesetzlichen Rente zugunsten einer privaten Altersvorsorge ist ein heutzutage leider typischer Fall von politischer Korruption.“ [24]
  • In einem Leserbrief an den Bonner General-Anzeiger kritisiert der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm , das Paradoxon der Riester-Rente sei, dass sie keine Antwort auf die Alterssicherheit derjenigen habe, die sich keine Riester-Rente leisten könnten. Es bestehe die Gefahr, dass Geringverdiener „diese später auf die Grundrente“ angerechnet bekämen, wodurch letztlich „diese Riester-Rentner für den Staatshaushalt gespart“ hätten. Die 13 Milliarden Euro Förderung, mit der der Bund die Private Altersvorsorge fördere, komme bei Licht betrachtet „Allianz & Co.“ zugute. In einem Vergleich mit der konventionellen Rentenversicherung führt er aus, dass weltweit betrachtet die kapitalgedeckte Rentenversicherung insgesamt großen Problemen ausgesetzt sei. Die konventionelle Rentenversicherung hingegen habe „zwei Weltkriege, Inflation und Währungsreform“ überlebt und die „Deutsche Einheit sozialpolitisch geschultert“. Dazu sei nur die alte Rentenversicherung in der Lage. [25]
  • Wer früh stirbt, für den ist die Riester-Rente ein Minusgeschäft. Nach Musterrechnungen von Klaus Jaeger , emeritierter Professor für Wirtschaftstheorie an der Freien Universität Berlin, muss ein heute 30-jähriger Mann mindestens 92 Jahre alt werden, um seine eingezahlten Beträge samt Zinsen zurückzubekommen. Tatsächlich besteht laut Statistischem Bundesamt nur eine Lebenserwartung von 78 Jahren. [26]
  • Karl-Josef Laumann (CDU) formuliert im Rahmen der Debatten zur Pflegeversicherung Kritik an der Riester-Rente: „Ich bin allerdings für einen Kapitalstock in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wenn das bei einzelnen Versicherern passiert, dann wird uns das genauso gehen wie bei der Riester-Rente: hohe Abschlussgebühren und niedrige Renditen.“ [27]
  • Etliche Anbieter bieten unvollständige und/oder verwirrende Informationen, erheben zu hohe Gebühren und bieten schlechte Konditionen, gerade für Geringverdiener; dies kritisierte 2011 die Verbraucherzeitschrift Ökotest [28]
  • Bei den meisten Riester-Verträgen ist absehbar, dass sie Verluste für die Versicherten erbringen werden, weil die Kaufkraft der garantierten Leistungen unterhalb der zuvor entrichteten Beiträge liegen wird, so Studien des DIW und des Bundes der Versicherten (BdV). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) entgegnete zwar, dass eine 36-jährige Ehefrau mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro und zwei Kindern „schon im Alter von 73 Jahren“ die Rentabilitätsschwelle erreichen würde. In „einem Teil der Fallrechnung“ würden in der Studie nur die Garantieverzinsung der Verträge, nicht aber deren Überschüsse berücksichtigt. [29] Aber das DIW und die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) bekräftigten: Um das Eingezahlte herauszubekommen, müsse ein 35-Jähriger, der 2012 einen Riester-Vertrag abschließt und mit 67 in Rente geht, bei einigen Verträgen „90 Jahre alt“ werden. Erst dann komme er in den Genuss von Zinsen oder erwirtschafteter Rendite. Selbst wenn die derzeit üblichen Überschusszahlungen in die Rechnung einbezogen würden, erhalte der 35-jährige Mustersparer „erst im Alter von 85 sein Geld zurück“. [30]
  • Die Kritik an der Riester-Rente richtet sich auch häufig gegen die teils undurchsichtigen Vertragsbedingungen. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass manche Klauseln oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der entsprechenden Riesterverträge intransparent, fehlerhaft oder missverständlich sind. [31]

 

Einzelnachweise

  1.  InfoCuria: Urteil des EuGH vom 10. September 2009, Rechtssache C-269/07
  2. a b Art. 2Vorlage:Art./Wartung/buzer Nr. 37 und Art. 25Vorlage:Art./Wartung/buzer Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BGBl. 2011 I S. 2592)
  3. a b Bundestagsdrucksache 17/6263 (PDF; 1,3 MB) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 22. Juni 2011, Begründung zu Nummer 30 (§ 79 Satz 2) auf S. 61, drittletzte und vorletzte Zeile.
  4. Riester-Rente: Wenn Aktienfonds sicher sein müssen
  5. Bundesfinanzhof vom 25. März 2015 X R 20/14
  6.  § 86Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 Satz 2 und § 10aVorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 Satz 1 EStG in der bis 23. Juli 2009 geltenden Fassung
  7. § 84Vorlage:§/Wartung/buzer Satz 1 und § 85Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 Satz 1 EStG in der bis 23. Juli 2009 geltenden Fassung
  8. § 10aVorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 Satz 1 EStG in der bis 23. Juli 2009 geltenden Fassung
  9. Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorge
  10. Stiftung Warentest: Test von Riester-Rentenversicherungen In: Finanztest 10/2012, S. 22–30 und online.
  11. Stiftung Warentest: Test von Riester-Banksparplänen In: Finanztest 11/2012, S. 22–27 und online.
  12. Stiftung Warentest: Test von Riester-Bausparverträgen In: Finanztest 11/2012, S. 42–49 und online.
  13. Mehr als 15 Millionen Riester-Verträge. Fast eine Million Neuverträge in 2011 – Wohn-Riester immer stärker gefragt. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. März 2012
  14. Entwicklung der Riester-Verträge – Bestand in Tsd. –. Statistik zur privaten Altersvorsorge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  15.  http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2013/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-die-gefoerderte-private-altersvorsorge.html
  16.  Zehn Jahre Riesterrente: „Erfolgsmeldungen im luftleeren Raum“. DIW Pressemitteilung vom 24. Februar 2010.
  17. Johannes Geyer: Riester-Rente und Niedrigeinkommen: was sagen die Daten?. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung. 81, Nr. 2, 2012, S. 165–180. Abgerufen am 3. Juni 2014.
  18.  Michela Coppola, Anette Reil-Held: Dynamik der Riester-Rente: Ergebnisse aus SAVE 2003 bis 2008. In: MEA Diskussionspapier. Nr. 159-2009, Dezember 2009. Abgerufen am 22. Mai 2015.
  19. Johannes Geyer: Riester-Rente: Rezept gegen Altersarmut?. In: Wochenbericht. 78, Nr. 47, 2011, S. 16–21. Abgerufen am 11. Juni 2015.
  20. Johannes Geyer, Viktor Steiner:Zahl der Riester-Renten steigt sprunghaft: aber Geringverdiener halten sich noch zurück. In: DIW Wochenbericht. 76, Nr. 32, 2009, S. 534–541. Abgerufen am 21. Mai 2015.
  21. Riester-Renten Reise ins Labyrinth, oekotest.de, 27. Mai 2011
  22. Altersvorsorge: Riester-Rente Wer blickt da noch durch?, sueddeutsche.de, 29. Mai 2011
  23. Erhöht die Riester-Förderung die Sparneigung von Geringverdienern? (PDF; 369 kB)
  24. a b Serie über Riester-Täuschung: http://www.nachdenkseiten.de/?cat=40&paged=2; Zitat aus: http://www.nachdenkseiten.de/?p=3182; Herausgeber: Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb c/o IQM, „Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung e.V.“; D-76881 Bad Bergzabern; Postfach 1248; E-Mail: redaktion(at)nachdenkseiten.de; Fax: +49 (0) 6343 – 93 90 66
  25. Leserbrief veröffentlicht auf: http://www.nachdenkseiten.de/?p=3326
  26. Die Riester-Lüge http://www.wiwo.de/finanzen/die-riester-luege-403903
  27. Interview im Deutschlandfunk am 3. August 2011
  28. Ökotest Juni 2011: Riester-Rente rechnet sich oft nicht. [1] Der STERN online, 9. Nov. 2011
  29.  DIW und BdV 2012: Zehn Jahre Riester: Hohe Kosten, mickrige Rendite. [2] ARD online, 10. Januar 2012
  30. DIW und FES: Magere Rendite bei Riester-Rente Alt werden ist Pflicht. [3] Der STERN online, 23. November 2011
  31. Gerichtsurteile zur Riester-Rente

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