Ihr Spezialist für Arbeitsrecht! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich nur die Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Rechtsanwalt Bär hat seine Zulassung zur Anwaltschaft seit dem Jahr 2000 und ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt nur auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Als Arbeitnehmeranwalt vertritt er nur Arbeitnehmer, Führungskräfte, Manager, leitende Angestellte sowie Betriebsräte und Personalräte in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Im Individual Arbeitsrecht bildet der Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit die Begleitung seiner Mandanten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Beispiel bei einem Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag oder bei Erhalt einer Kündigung und dem Führen von Kündigungsschutzverfahren. Gemeinsam mit Ihnen legt er Ihr Ziel fest, ob Sie eine Abfindung erzielen oder um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes kämpfen möchten. Auch vor Abschluss eines Arbeitsvertrages prüft Rechtsanwalt Bär diesen für Sie, hilft Ihnen bei ausstehendem Arbeitsentgelt, variabler Vergütung, bei einem Arbeitszeugnis, nachvertraglichem Wettbewerbsverbot und weiteren individuellen Problemen. Sprechen Sie uns hierzu an! Betriebsräten und Personalräten steht Rechtsanwalt Bär als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen zur Verfügung. Darüber hinaus entwirft er Betriebsvereinbarungen und begleitet sie in der Einigungsstelle. Er ist als Referent zu Seminaren im Arbeitsrecht tätig und bietet bei Bedarf Inhouse Schulungen an.