Spezialkanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Wir sind eine überregional tätige, auf Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisierte Kanzlei mit derzeit sechs Anwälten, darunter vier Fachanwälten für Arbeitsrecht. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte/Gesamtbetriebsräte.
Kündigungsschutzprozesse und Beratung bei Aufhebungsverträgen bzw. Abfindungsvereinbarungen sind ein besonderer Schwerpunkt. Daneben bearbeiten wir natürlich alle Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts, Arbeitsvertragsrecht, Stretigkeiten bei Ansprüchen aus Tarifverträgen etc. von Abmahnung bis Zuschläge für Mehrarbeit.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, bei Betriebsänderungen, Restrukturierungen, Outsourcing, Betriebsübergängen und Umwandlungen (Interessenausgleich und Sozialplanregelungen), bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz, betrieblicher Altersversorgung, Arbeits- und Umweltschutz, Zielvereinbarungen etc; sowie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren oder Einigungsstellen zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten.
Daneben beraten und vertreten wir Arbeitnehmer/innen in sozialrechtlichen Angerlegenheiten (Rentenrecht, Krankenversicherungsrecht, Arbeitslosenrecht, Arbeitsunfallrecht).
Nach dem JUVE-Handbuch "Wirtschaftskanzleien" zählen wir zu den 13 führenden Kanzleien in der Arbeitnehmervertretung bundesweit.