Die Aufgaben der Bauvermessung obliegen bei Großbaustellen einem beigezogenen oder angestellten Geodäten , bei kleineren Bauvorhaben einem Bauingenieur oder dem Bauleiter bzw. Bauführer . Kleinere Absteckungen nimmt meist der Polier vor.
Die Bauvermessung umfasst im Regelfall Arbeiten in folgender Reihenfolge:
- Anlage eines Vermessungsnetzes rund um die Baustelle
- Baustelleneinrichtung: v..a. Markieren der Baufluchtlinien und des Höhenbezugs
- Absteckung des Kellers und wichtiger Gebäudeecken, Schnurgerüst
- Baukontrolle und Schlussvermessung.
Anlage des Vermessungsnetzes
- Bei Großprojekten (Autobahn, lange Brücken, Kraftwerke usw.) eine vorausgehende Grundlagenvermessung , wenn die Genauigkeit der staatlichen Gebrauchskoordinaten (großräumig einigen cm) nicht ausreicht
- bei kleineren Projekten geodätischer Anschluss ans Vermessungsnetz des Staates oder Bundeslandes — mit Hilfe amtlicher Festpunkte und üblicher Orientierungsverfahren
- vermessungstechnische Arbeiten zur Baustelleneinrichtung , vor allem
- die lokale Vermarkung der Baufluchtlinie
- die Herstellung des vorgeschriebenen Höhenniveaus durch lokale Höhenfestpunkte .
Absteckung des Bauwerks
Absteckung ist die Übertragung wichtiger Linien und Höhen des Bauplans in das Gelände bzw. auf das Grundstück. Diese Punkte werden mit Farbe, Messmarke, Nagel oder Pflock vermarkt . Die übliche Reihenfolge ist:
- die Absteckung der wichtigen Gebäudeecken
- die Festlegung des Höhenniveaus des Fundaments
- die Lage- und Höhenabsteckung anderer Bauelement wie Kanal , Rohrleitungen, Garagenabfahrt usw.
Begleitende und abschließende Arbeiten
- Kontrolle der Höhenlage und der Gebäudeecken durch den Polier , z.B. mittels Baunivellier und Sperrmaßen
- Vermessungen zur begleitenden Baukontrolle (im Allgemeinen nur bei größeren Projekten im Hoch- und Tiefbau )
- allfällige Kontrollmessungen bei Anfragen von Baubehörde oder Nachbarn
- Abstecken der Einfriedung
- Endvermessung ( Bestandsaufnahme ) bei Wohnhausanlagen oder größeren Projekten.
Die grundbücherlichen Arbeiten (z. B. eine Grundstücksteilung oder Grenzfeststellung) sind teilweise schon vor dem Ansuchen zur Baubewilligung erforderlich und müssen von einem dazu befugten Vermessungsingenieur – z. B. einem Ziviltechniker – vorgenommen werden.
Literatur
- Heribert Kahmen , Vermessungskunde . 18./20.Auflage, De Gruyter-Verlag Berlin 1993 und 2005
- Franz Ackerl , Geodäsie und Fotogrammetrie Bd.I: Instrumente und Verfahren der Vermessung, G.Fromme-Verlag, Wien 1950.
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